KEM-V 2009
Gliederung
3. Abschnitt: Rufnummernplan
§ 65 Rufnummern für Dial-Up-Zugänge – 718 und 804
Rufnummern in den Bereichen 718 und 804 sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Dial-Up Zugängen.
§ 65 KEM-V 2009 · KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 65 Rufnummern für Dial-Up-Zugänge – 718 und 804
…Verwendungszweck § 65. Rufnummern in den Bereichen 718 und 804 sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Dial-Up Zugängen.…
§ 67 Nummernzuteilung
…§ 67. (1) Antragsberechtigt sind Kommunikationsdienstebetreiber, die entweder gleichzeitig auch Kommunikationsnetzbetreiber sind und mit ihrem Kommunikationsnetz die technischen Erfordernisse der Nutzung gemäß § 65 erfüllen, oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit einem Kommunikationsnetzbetreiber vorweisen, aus dem eine geplante Nutzung gemäß § 65 nachvollziehbar hervorgeht und die Dial-Up Zugänge…
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