§ 44 Nummernstruktur
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 118 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig.
§ 44 KEM-V 2009 · KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 44 Nummernstruktur
…§ 44. Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 118 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig.…
Rückverweise