§ 44 Nummernstruktur
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
§ 44 Nummernstruktur — KEM-V 2009
Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 118 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig.
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