§ 29 Verwendungszweck
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
§ 29 Verwendungszweck — KEM-V 2009
Eine öffentliche Kurzrufnummer für harmonisierte Dienste von sozialem Wert dient der Adressierung dieser Dienste gemäß den Vorgaben der Europäischen Union.
§ 29 KEM-V 2009 · KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 29 Verwendungszweck
…Öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert – 116 § 29. Eine öffentliche Kurzrufnummer für harmonisierte Dienste von sozialem Wert dient der Adressierung dieser Dienste gemäß den Vorgaben der Europäischen Union.…
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