KEM-V 2009
Gliederung
2. Abschnitt: Grundsätze der Rufnummernzuteilung
§ 12 Zuteilung von Einzelrufnummern
(1) Ist im dritten Abschnitt die Zuteilung von Einzelrufnummern vorgesehen, sind ohne Bedarfsnachweis maximal drei Einzelrufnummern pro Rufnummernbereich zuzuteilen.
(2) Weist der Antragsteller einen entsprechenden Bedarf an einer größeren Anzahl an Einzelrufnummern nach, sind bis zu 100 Einzelrufnummern zuzuteilen.
(3) Für jede genutzte Einzelrufnummer gemäß Abs. 1 und 2 ist auf Antrag eine weitere Rufnummer zuzuteilen.
(4) Bei Rufnummernknappheit in einem Rufnummernbereich kann von dem in Abs. 1 bis 3 festgelegten Verfahren zur Sicherstellung einer ausreichenden Zahl an verfügbaren Rufnummern in diesem Bereich abgewichen werden. Eine Knappheit in einem Rufnummernbereich liegt jedenfalls dann vor, wenn bereits 70% der gesamt verfügbaren Rufnummern in diesem Bereich zugeteilt wurden.
§ 12 KEM-V 2009 · KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 12 Zuteilung von Einzelrufnummern
…§ 12. (1) Ist im dritten Abschnitt die Zuteilung von Einzelrufnummern vorgesehen, sind ohne Bedarfsnachweis maximal drei Einzelrufnummern pro Rufnummernbereich zuzuteilen. (2) Weist der Antragsteller einen entsprechenden…
§ 67 Nummernzuteilung
…der Bereichskennzahl 804 zur selbstständigen effizienten Verwaltung gemäß § 65 Abs. 1 TKG 2003 zuzuteilen sind. (3) Für Dienstleister bleibt § 12 unberührt.…
§ 15 Nutzung
…2) Die Nutzung zugeteilter Rufnummern darf nur dann länger als 180 Tage unterbrochen sein, wenn die Kriterien im Sinne der §§ 11 und 12 in Hinblick auf eine erneute Zuteilung dieser Rufnummern vorliegen. Die Nutzung zugeteilter Rufnummern darf jedenfalls nicht länger als zwei Jahre unterbrochen sein. (Anm.: Abs. …
§ 82 Nummernzuteilung
…der Ziffer 2 zur selbstständigen effizienten Verwaltung gemäß § 65 Abs. 1 TKG 2003 zuzuteilen sind. (4) Für Dienstleister bleibt § 12 unberührt, § 11 gilt mit der Maßgabe, dass ohne Bedarfsnachweis maximal 100 Rufnummern pro Bereichskennzahl in Rufnummernblöcken zuzuteilen sind. Die Länge der Teilnehmernummer bestimmt…
Rückverweise