§ 113 Wahl mit vorangestelltem Betreiberauswahl-Präfix
In Kraft seit 30. Juni 2012
Up-to-date
KEM-V 2009
Gliederung
4. Abschnitt: Wählplan
§ 113 Wahl mit vorangestelltem Betreiberauswahl-Präfix
Die Funktionen bei Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes ergeben sich gemäß einer Verpflichtung nach § 41 TKG 2003. Jedenfalls ist die Wahl einer öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste nach der Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes zulässig. Solche Rufe sind den entsprechenden Notrufdiensten zuzustellen.
§ 113 KEM-V 2009 · KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 113 Wahl mit vorangestelltem Betreiberauswahl-Präfix
…§ 113. Die Funktionen bei Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes ergeben sich gemäß einer Verpflichtung nach § 41 TKG 2003. Jedenfalls ist die Wahl einer öffentlichen…
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