(1) Sofern im dritten Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, sind von der RTR-GmbH Rufnummernblöcke zuzuteilen.
(2) Ein Rufnummernblock gemäß Abs. 1 ist
1. ein dekadischer Rufnummernblock, der aus 100 Rufnummern besteht, oder
2. ein maximal großer Teilbereich innerhalb eines durch bereits zugeteilte Rufnummern unterbrochenen dekadischen Rufnummernblocks gemäß Z 1.
(3) Die maximal mögliche Anzahl von blockweise zuzuteilenden Rufnummern ist bei den betreffenden Rufnummernbereichen geregelt.
(4) Eine Zuteilung von Rufnummern über Abs. 3 hinausgehend ist nur dann zulässig, wenn
1. der Bedarf gegenüber der RTR-GmbH glaubhaft gemacht wird, oder
2. in den Bereichen für geografische Rufnummern, für standortunabhängige Rufnummern und für mobile Rufnummern ein Nutzungsgrad von 50%, in allen anderen Rufnummernbereichen ein Nutzungsgrad von 20% der jeweils zugeteilten Rufnummern im betreffenden Bereich oder in der betreffenden Entgeltstufe erreicht wird.
(5) Bei Knappheit an Rufnummern in einem Rufnummernbereich kann von den im Abs. 4 festgelegten Nutzungsgraden zur Sicherstellung einer ausreichenden Zahl an verfügbaren Rufnummern in diesem Bereich abgewichen werden. Eine Knappheit in einem Rufnummernbereich liegt jedenfalls dann vor, wenn bereits 70% der gesamt verfügbaren Rufnummern in diesem Bereich zugeteilt wurden.
Rückverweise
KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 11 Blockweise Zuteilung von Rufnummern
(1) Sofern im dritten Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, sind von der RTR-GmbH Rufnummernblöcke zuzuteilen. (2) Ein Rufnummernblock gemäß Abs. 1 ist 1. ein dekadischer Rufnummernblock, der aus 100 Rufnummern besteht, oder 2. ein maximal großer Teilbereich innerhalb eines durch bereits zugeteil…
§ 67 Nummernzuteilung
…einen Datendienst gemäß § 15 TKG 2003 bei der RTR-GmbH angezeigt haben. (2) Für Kommunikationsdienstebetreiber gemäß Abs. 1 gilt § 11 mit der Maßgabe, dass ohne Bedarfsnachweis jeweils in Rufnummernblöcken 100 Rufnummern beginnend mit 91 hinter der Bereichskennzahl 718 oder beginnend mit 00 hinter der Bereichskennzahl…
§ 51 Nummernzuteilung
…oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit einem Kommunikationsnetzbetreiber vorweisen, aus dem eine geplante Nutzung gemäß § 49 nachvollziehbar hervorgeht. (2) Für Antragsberechtigte gilt § 11 mit der Maßgabe, dass entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf dekadische Rufnummernblöcke von Teilnehmernummern zur selbstständigen effizienten Verwaltung gemäß § 65 Abs. 1 TKG …
§ 15 Nutzung
…Format anzuzeigen. (2) Die Nutzung zugeteilter Rufnummern darf nur dann länger als 180 Tage unterbrochen sein, wenn die Kriterien im Sinne der §§ 11 und 12 in Hinblick auf eine erneute Zuteilung dieser Rufnummern vorliegen. Die Nutzung zugeteilter Rufnummern darf jedenfalls nicht länger als zwei Jahre unterbrochen sein. (Anm…