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Bundesrecht
Verordnungen
Zuerkennung der Rechtsstellung einer Internationalen Nichtregierungsorganisation oder einer Quasi-Internationalen Organisation an Nichtregierungsorganisationen
§ 3
INROV
§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2022
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§ 3 Inkrafttreten — INROV
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
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