§ 1 Verpflichtender Mindestinhalt
In Kraft seit 01. Oktober 2026
Up-to-date
ImmoInvF-RHV
Ein Prospekt gemäß § 7 ImmoInvFG hat in seinem allgemeinen Hinweis auf den Charakter der Veranlagung sowie auf die damit verbundenen Risiken den Mindestinhalt gemäß der Anlage gut sichtbar aufzunehmen.
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