§ 1 Regelungsgegenstand
In Kraft seit 15. Juli 2026
Up-to-date
IMA-V 2026
Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen, denen intelligente Messgeräte gemäß § 6 Abs. 1 Z 73 ElWG zu entsprechen haben und gemäß § 138 ElWG bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmung in Ansatz zu bringen sind.
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