BundesrechtVerordnungenHochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 20143. Abschnitt Wählerinnen- und Wählerverzeichnis§ 16

§ 16Übermittlung der Daten der Wahlberechtigten an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

In Kraft seit 28. März 2019
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