(1) Die Personalressourcen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich des Betreuungslehrerpersonals und des Betreuungsberaterpersonals bemessen sich in Semesterwochenstunden (Unterrichtseinheiten), Einzelseminarstunden, Werteinheiten, Planstellen und Euro.
(2) Die Personalressourcen im Bereich der Verwaltung bemessen sich in Planstellen. Die Gliederungsvorschriften des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, im Hinblick auf den Stellenplan des Bundes sind sinngemäß anzuwenden.
(3) Die Ressourcen im Bereich der Anlagen- und Aufwandskredite (Aufwendungen, Aufwendungen – gesetzliche Verpflichtungen) bemessen sich in Euro.
(4) Die Ressourcen im Bereich der Raumausstattung bemessen sich in Gebäude und deren Grundfläche.
Rückverweise
HPSV-HAUP · Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
§ 5 Leistungen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
…Agrar- und Umweltpädagogik Wien resultiert aus folgenden externen und internen Leistungen: 1. Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Berufsfeldern einschließlich des Beratungs- und Förderungsdienstes (§ 8 Abs. 8 des Hochschulgesetzes 2005), 2. Ausbildung in umweltpädagogischen Berufsfeldern einschließlich des Beratungs- und Förderungsdienstes (§ 8 Abs. 8 des Hochschulgesetzes…