(1) Der Ziel- und Leistungsplan dient als Instrument zur mittelfristigen Steuerung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien. Er hat die Konkretisierung der strategischen Ausrichtung (Profil, Ziele und Vorhaben) und die Beschreibung der Leistungen bzw. des Leistungsangebots (Output) der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien zu enthalten.
(2) Der Ziel- und Leistungsplan hat insbesondere das Profil (einschließlich Schwerpunkte) der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien zu enthalten. Weiters ist das Spektrum der Tätigkeiten in Form von Leistungen zu beschreiben, für die strategische Ziele und Vorhaben bzw. Maßnahmen zu definieren sind.
(3) Sollten andere wichtige, die strategische Ausrichtung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien betreffende Umstände bestehen, sind auch diese in den Ziel- und Leistungsplan aufzunehmen.
Rückverweise
HPSV-HAUP · Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
§ 14 Haushaltswesen
…die Rechtsvorschriften des Bundeshaushaltsgesetzes und der Bundeshaushaltsverordnung 1989, BGBl. Nr. 570. (2) Entgelte und Kostenbeiträge im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit gemäß § 3 des Hochschulgesetzes 2005 sind gemäß § 17 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes zu verwenden.…
§ 9 Ressourcenbilanz und -entwicklung
… 6 sind hervorzuheben. (2) Der Ressourcenplan hat ebenfalls Angaben zu der erwarteten Entwicklung der Ressourcen für die jeweils kommenden drei Jahre zu enthalten (Prognose). (3) Zur Tätigkeit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien im Rahmen ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit (§ 3 des Hochschulgesetzes 2005) ist ein Rechnungsabschluss des…
§ 15 Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung
…Im internen Rechnungswesen gemäß § 34 des Hochschulgesetzes 2005, ausgenommen im Bereich der eigenen Rechtspersönlichkeit gemäß § 3 des Hochschulgesetzes 2005, gilt das Bundeshaushaltsgesetz und seine Durchführungsbestimmungen. Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien hat daher gemäß § 15a des Bundeshaushaltsgesetzes…
§ 5 Leistungen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
…8 des Hochschulgesetzes 2005), 2. Ausbildung in umweltpädagogischen Berufsfeldern einschließlich des Beratungs- und Förderungsdienstes (§ 8 Abs. 8 des Hochschulgesetzes 2005), 3. Fort- und Weiterbildung in den unter Z 1 und 2 genannten Bereichen (§ 8 Abs. 8 des Hochschulgesetzes 2005), 4. Forschung…