§ 11 Ist-Stand-Analyse
In Kraft seit 01. Oktober 2007
Up-to-date
(1) Der Erarbeitung des Ziel- und Leistungsplans haben eine gründliche Analyse des Umfelds und der Umgebungsfaktoren sowie eine Bestandsaufnahme der eigenen Kompetenzen voranzugehen (Ist- Stand-Analyse).
(2) Zusätzlich ist der jeweils in Kraft befindliche Ziel- und Leistungsplan und dessen Einhaltung zu berücksichtigen.
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