Halogenierte organische Lösungsmittel dürfen nur in solchen Maschinen oder Geräten verwendet werden, die dicht sind und bei denen die Ein- und Ausbringöffnung bzw. die Behandlungszone während des Behandlungsvorganges geschlossen ist (gekapselte Maschine oder gekapseltes Gerät); durch eine selbsttätige Verriegelung muss sichergestellt sein, dass das Behandlungsgut erst dann entnommen werden kann, wenn durch eine laufende messtechnische Überprüfung gewährleistet ist, dass die Massenkonzentration an halogenierten organischen Lösungsmitteln in dem Bereich der Maschine oder des Gerätes, dem das Behandlungsgut entnommen wird, 1 g/m 3 , bei textilem Behandlungsgut oder Behandlungsgut aus Leder 2 g/m 3 , nicht überschreitet.
Rückverweise
HAV · HKW-Anlagen-Verordnung
Anl. 2
…NOR40071818/image001.png bestehender Altbestand, /Dokumente/Bundesnormen/NOR40071818/image001.png Neugenehmigung, /Dokumente/Bundesnormen/NOR40071818/image001.png Änderung, /Dokumente/Bundesnormen/NOR40071818/image001.png Ausnahmegenehmigung von der HAV (für die letzten drei Jahre Zutreffendes bitte ankreuzen) b) genehmigt mit Bescheid vom .................., GZ ...................., der /des ............................. c) bei Ausnahmegenehmigung: Bescheid vom .................., GZ ...................., der /des ............................. Ausnahme…
§ 26 Übergangs- und Schlussbestimmungen
…dem Anwendungsbereich der CKW-Anlagen-Verordnung 1994, BGBl. Nr. 865/1994, unterlagen, müssen der Bestimmung über die laufende messtechnische Überwachung in § 7, dem § 8 Abs. 2, dem § 9 und dem § 12 Abs. 2 bis spätestens 31. Oktober 2007…
§ 18
…oder mehr Abgasreinigungsanlagen wechselweise in Verwendung stehen. Dient die Abgasreinigungsanlage auch der Sicherstellung der Konzentration an halogenierten organischen Lösungsmitteln in der Behandlungszone gemäß § 7, ist die Stelle der Probenahme durch den Durchbruchswächter oder das Messgerät so zu wählen, dass sowohl das Abgas als auch die Umluft gemessen werden können…