§ 25 Zusätzliche Bestimmung für HKW-Anlagen, in denen keine chlorierten halogenierten organischen Lösungsmittel verwendet werden
In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date
Bei der Verwendung von halogenierten organischen Lösungsmitteln, die kein Chloratom enthalten, hat die Behörde im Einzelfall anhand der Eigenschaften des jeweils verwendeten halogenierten organischen Lösungsmittels zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Bestimmungen des 3. Abschnittes einzuhalten sind.
Rückverweise
HAV · HKW-Anlagen-Verordnung
§ 25 Zusätzliche Bestimmung für HKW-Anlagen, in denen keine chlorierten halogenierten organischen Lösungsmittel verwendet werden
…§ 25. Bei der Verwendung von halogenierten organischen Lösungsmitteln, die kein Chloratom enthalten, hat die Behörde im Einzelfall anhand der Eigenschaften des jeweils verwendeten halogenierten organischen Lösungsmittels…