HausarrestV
Als jene Justizanstalten, die über Einrichtungen zur elektronischen Aufsicht zu verfügen haben, werden die landesgerichtlichen Gefangenenhäuser bestimmt, in Wien die Justizanstalt Wien-Simmering.
…sachliche Zuständigkeit der Anstaltsleitung der Justizanstalt Feldkirch zur Entscheidung folgt aus § 156 d Abs 1 StVG in Verbindung mit § 1 HausarrestV, da sich die Unterkunft von A* im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch befindet.“ Somit sei der Beschwerde ob der zufolge der bewusst unrichtigen Angaben bei…
…12 Monaten. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Leiters der Justizanstalt ***** zur Entscheidung folgt aus § 156 d Abs 1 StVG in Verbindung mit § 1 HausarrestV, da sich die Unterkunft des Antragstellers im Sprengel des Landesgerichtes ***** befindet und eine Strafvollzugsortsänderung somit nicht erforderlich war. Gegen diesen Bescheid, welcher dem Strafgefangenen am…
§ 6 HausarrestV · HausarrestV · Vollzug von Strafen und der Untersuchungshaft durch elektronisch überwachten Hausarrest
§ 6 Untersuchungshaft
…1) Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 Abs. 1 bis 5 sind auch auf den Vollzug der Untersuchungshaft durch elektronisch überwachten Hausarrest anzuwenden. (2…
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