– in Luftfahrzeugen für den Schutz von Mannschaftsräumen, Triebwerken, Frachträumen und Trockenbuchten (dry bays);
– in militärischen Land- und Wasserfahrzeugen für den Schutz von Mannschafts- und Maschinenräumen;
– für die Inertisierung von besetzten Räumen, in denen brennbare Flüssigkeiten oder Gase freigesetzt werden können, nämlich im militärischen Bereich, im Erdöl- und Erdgassektor sowie in der Petrochemie und in bestehenden Frachtschiffen;
– für die Inertisierung von bestehenden bemannten Kommunikations- und Befehlszentren, die zur Verteidigung gehören oder anderweitig für die nationale Sicherheit wesentlich sind;
– für die Inertisierung von Räumen, in denen das Risiko einer Dispersion radioaktiver Stoffe bestehen könnte;
– in Anlagen des Ärmelkanal-Tunnels und damit verbundenen Einrichtungen und rollendem Eisenbahnmaterial.
– in an Bord von Luftfahrzeugen verwendeten Handfeuerlöschern und festinstallierten Löschvorrichtungen für Triebwerke;
– in Luftfahrzeugen für den Schutz von Mannschafts- und Maschinenräumen, Frachträumen und Trockenbuchten (dry bays).
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