§ 5 Anforderungen
In Kraft seit 22. Dezember 2006
Up-to-date
Die Überwachung des ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächengewässer erfolgt während eines Beobachtungszyklus von sechs Jahren durch eine überblicksweise und erforderlichenfalls eine operative Überwachung. Der Beobachtungszyklus für den ersten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan endet spätestens mit 22. Dezember 2012.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden