§ 27 Methodik
In Kraft seit 22. Dezember 2006
Up-to-date
Die für die überblicksweise Überwachung in § 24 festgelegten Anforderungen an die Methodik sind sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
MVW · Methodenverordnung Wasser
§ 6 Anforderungen an die Überwachung von Grundwasser
…angeführten technischer Normen zu entsprechen. Das Qualitätssicherungssystem hat jedenfalls folgende Maßnahmen der internen Qualitätskontrolle durch die befugten (§ 24 Abs. 3, § 27 GZÜV) bzw. akkreditierten Personen bzw. Institutionen, die die Probenahme bzw. Analysen durchführen, zu umfassen: 1. Erarbeitung einer Standardarbeitsanweisung (SAA) für Probenahme (einschließlich Konservierung), Gebindevorbereitung und Transport…