Kreuze ohne Klammern kennzeichnen jene Parameter für biologische Qualitätselemente mit der höchsten Aussagekraft.
Kreuze in Klammern kennzeichnen jene Parameter für biologische Qualitätselemente mit geringerer, aber deutlich vorhandener Aussagekraft, die gemäß § 17 Abs. 2 zur Schärfung eines nicht eindeutig bestimmbaren Ergebnisses zusätzlich überwacht werden können.
Biologische Qualitätselemente: Belastungen: | Physikalische und chemische Grundparameter* | Schadstoffe | Phytobenthos | Phytoplankton | Makrophyten | Makrozoobenthos | Fische |
Stoffliche Belastungen | |||||||
Sichttiefe | x | x | |||||
Temperatur | x | x | |||||
Sauerstoffhaushalt | x | (x) | x | ||||
Organische Belastung | x | x | (x) | ||||
Nährstoffe | x | x | (x) | ||||
Salzgehalt | x | (x) | x | ||||
Versauerung | x | x | (x) | ||||
Schadstoffe | Relevanter Schadstoff | ||||||
Hydromorphologische Belastungen | |||||||
Wasserhaushalt | x | (x) | |||||
Morphologie | x | (x) | |||||
*Nur die jeweils relevanten Parameter aus dem Parameterblock physikalische und chemische Grundparameter werden untersucht.
Rückverweise
GZÜV · Gewässerzustandsüberwachungsverordnung
§ 17 Parameterumfang, Zeitraum und Frequenz der Überwachung
…1) Die operative Überwachung hat jene Parameter zu umfassen, die für die Belastung des Wasserkörpers kennzeichnend sind. Diese Parameter sind für jede Belastung in Anlage 11 festgelegt. Bei der Auswahl der zu überwachenden Parameter ist insbesondere zu beachten: 1. Je nach stofflicher oder hydromorphologischer Belastung des Wasserkörpers sind jene biologischen Qualitätselemente…
§ 16 Messstellenerrichtung
…erreichen oder bei denen auf Grund einer solchen Belastung Maßnahmen gesetzt wurden, hat die Messstellenauswahl entsprechend den Methodenvorschriften für das aussagekräftigste biologische Qualitätselement gemäß Anlage 11 zu erfolgen. Die Festlegung der Lage der Messstellen im Wasserkörper erfolgt gemäß Anlage 4. (5) Wird in den Fällen des Abs. 1 Z …