GuK-SV 2026
1. durch Pflegemaßnahmen Patientinnen und Patienten des Spezialbereichs und deren Familien-/Bezugssystem in der Vorbeugung, Reduktion bzw. Bewältigung von situationsspezifischen Belastungsstörungen unterstützen;
2. unter Anwendung von Assessmentinstrumenten Phänomene, die die kritisch kranke Person betreffen, einschätzen, pflegerische Maßnahmen umsetzen, die Zielgruppe mit besonderen pflegerischen Anforderungen situationsgerecht und an die individuelle Versorgungssituation angepasst betreuen sowie fachbereichsspezifische prophylaktische Ansätze in das pflegerische Handeln integrieren;
3. eine sichere Pflege gewährleisten, die zur Berufsausübung gehörende Verantwortung übernehmen und durch Fachwissen, Urteilsvermögen, technische Fertigkeiten und professionelle Werte die Erbringung einer patientenzentrierten Intensivpflege sicherstellen;
4. durch regelmäßige Fortbildungen (z. B. Trainings gemäß internationalen Standards) insbesondere im Umgang mit Stressbelastungen und/oder mit nicht routinemäßig zu bewältigenden Situationen zu einer Reduktion von Fehlern beitragen;
5. auf Basis von internationalen Standards, standardisierten Behandlungspfaden und institutionell standardisierten Protokollen Patientensicherheit gewährleisten;
6. nichtmedikamentöse Maßnahmen zur Schmerzvermeidung und -therapie planen und diese durchführen;
7. präventive und spezielle pflegerische und im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit medizinisch-therapeutische Positionierungen entsprechend dem Gesamtzustand und den Ressourcen der kritisch kranken Person planen und durchführen sowie unterstützende Hilfsmittel und druckverteilende Systeme einsetzen;
9. Informations-, Schulungs- und Beratungsbedarf von kritisch Kranken sowie deren Familien-/Bezugssystem erkennen und geeignete Maßnahmen in unterschiedlichen Settings und beim Übergang zwischen diesen, insbesondere bei Entlassung oder Transfer im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit ableiten und Personen, die in der weiteren intra- und extramuralen Betreuung involviert sind, entsprechend anleiten;
10. die Situation von Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung individueller Therapiewünsche hinsichtlich der Behandlungsziele ganzheitlich einschätzen, bei Bedarf Therapiezielentscheidungsgespräche initiieren, an Therapiezielentscheidungen aktiv mitwirken und bei der Betreuung sterbender Patientinnen bzw. Patienten grundlegende Prinzipien von Palliative Care berücksichtigen und gegebenenfalls weitere Expertinnen und Experten hinzuziehen;
11. in der Planung, Implementierung und Evaluation von außerklinischen Beatmungsstrategien auf Grundlage von Fachwissen mitwirken;
12. für die häusliche Intensivpflege verfügbare evidenzbasierte Pflegekonzepte anwenden und die interprofessionelle Zusammenarbeit koordinieren;
13. umfassende Edukationsmaßnahmen (Anleitung und Schulung) für das Familien-/Bezugssystem bei komplexen intensivspezifischen Situationen, insbesondere der Heimbeatmung, unter Berücksichtigung ethischer, rechtlicher und psychosozialer Aspekte, setzen.
Die Durchführung von Maßnahmen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei medizinischer Diagnostik und Therapie im Intensivbereich bedarf einer ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der Durchführung einer entsprechenden ärztlichen Rücksprache (§ 15 GuKG). In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
1. einschätzen und beurteilen, wann bei der Durchführung von ärztlich angeordneten medizinisch-diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen die Zusammenarbeit und die Abstimmung im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit erforderlich ist;
2. mit Besonderheiten medizintechnischer Geräte im Spezialbereich umgehen und deren Betriebstüchtigkeit und ordnungsgemäßen Zustand gemäß rechtlicher Vorgaben sowie anhand der Gebrauchsanweisungen und sicherheitsbezogenen Herstellerinformationen überprüfen, die Geräte auswählen und diese korrekt einsetzen sowie technische Zwischenfälle erkennen, diese bewerten und entsprechende Maßnahmen setzen;
3. nationale Standards, rechtliche sowie institutionelle Vorgaben für die Lagerung, Handhabung, Verordnung und Anwendung von Arzneimitteln im Intensivbereich umsetzen;
4. aktuelle Standards, Normen und Leitlinien zur Infektionsprävention berücksichtigen und mit übertragbaren Erkrankungen korrekt umgehen sowie Maßnahmen zur Infektionsprävention ableiten und sich an der Anpassung oder Überarbeitung von Standards zur Infektionsprävention beteiligen;
5. bei einem innerklinischen bzw. außerklinischen Transport kritisch kranker Personen im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit mitwirken;
6. Aufgaben im Prozess des Notfall- und Schockraummanagements nach internationalen und nationalen Guidelines durchführen sowie Maßnahmen im Sinne des Advanced Life Support unter Berücksichtigung allfälliger institutioneller Vorgaben wahrnehmen und sind in der Lage, sich fachspezifisch in das Geschehen und die nachfolgende Behandlung einzubringen;
7. mittels standardisierter Triage- und Einschätzungssysteme stabilisierende und korrigierende Maßnahmen unter Berücksichtigung allfälliger institutioneller Vorgaben setzen;
8. die individuelle Situation intensivpflichtiger Personen in allen Phasen der Intensivbehandlung einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen;
9. Ergebnisse der Blutgasanalyse interpretieren, diese mit anderen klinischen Parametern in Verbindung setzen und entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit ableiten;
10. unter korrekter Anwendung von geltenden Standards, Algorithmen und Scoring-Instrumenten eine effiziente Überwachung und strukturierte Übergabe im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit gewährleisten;
11. aufgrund des Fachwissens zur Einschätzung intensivspezifischer Risiken und Komplikationen auf Basis evidenzbasierter Erkenntnisse komplexe Situationen bewerten, priorisieren, Rücksprache im interprofessionellen Team halten und gezielt präventive sowie medizinisch-therapeutische Maßnahmen setzen;
12. anhand von Scoring-Systemen den Bewusstseinszustand, die Schmerzsituation und den Sedierungsgrad beurteilen und auf Basis von Fachwissen in der Pharmakologie die eingesetzte Medikation steuern sowie spezielle pflegerische Maßnahmen und nicht medikamentöse Maßnahmen durchführen;
13. auf Basis von Fachwissen in der Intensivpflege, Pathophysiologie und Pharmakologie sowie grundlegender anästhesiologischer Kenntnisse und Fertigkeiten hinsichtlich Vorbereitung, Verabreichung und Anpassung von Arzneimitteln, Therapien und anderen Maßnahmen im Rahmen von intensivmedizinischen und anästhesiologischen Verfahren entsprechend der individuellen Situation und den Vorerkrankungen der Patientin bzw. des Patienten durchführen und evaluieren;
14. Parameter des erweiterten hämodynamischen einschließlich invasiven Monitorings überwachen, Abweichungen situationsgerecht interpretieren, situationsadäquat reagieren und weitere Maßnahmen im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit initiieren und unter Berücksichtigung allfälliger institutioneller Vorgaben umsetzen;
15. kritisch Kranke für medizinisch-diagnostische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen vorbereiten, bei der Durchführung assistieren und die Nachsorge vornehmen;
16. Störungen der Temperaturregulation überwachen und beurteilen sowie bei Temperaturabweichungen entsprechende pflegerische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen setzen;
17. die Herz-Kreislauf-Situation, die neurologische Situation, die Situation des Gastrointestinaltrakts, die Nieren- und Leberfunktion sowie die Blutgerinnung anhand klinischer Zeichen und apparativer Parameter überwachen, beurteilen und evaluieren, mit intensivspezifischen Instrumenten und Systemen umgehen, entsprechende Maßnahmen ableiten und unter Berücksichtigung allfälliger standardisierter Behandlungspfade und institutioneller Vorgaben setzen;
18. zentrale klinische und apparative Parameter zur Beurteilung des Gesundheitszustands bzw. des Krankheitsverlaufs, des Stoffwechsels, des Haut- sowie Schleimhautzustands, des Bewegungsapparats, einschließlich traumatisch bedingter Besonderheiten, des Ernährungszustands und endokrinologischer Funktionen heranziehen, intensivspezifische Instrumente und Systeme anwenden und die Anwendung evaluieren, entsprechende Maßnahmen ableiten und unter Berücksichtigung allfälliger (standardisierter) Behandlungspfade und institutioneller Vorgaben setzen;
19. aufgrund von Fachwissen über relevante klinische Zeichen sowie über apparative Parameter im Zusammenhang mit dem Hirntod im Kontext der Organspende nach ethischen und fachlichen Standards vorgehen sowie das Familien-/Bezugssystem des Betroffenen situationsadäquat begleiten;
20. die Wundversorgung (primär und sekundär) unter gegebenen Rahmenbedingungen alters- und krankheitsspezifisch durchführen und bei Bedarf anpassen;
21. Mobilisationsmaßnahmen und frühe rehabilitative Maßnahmen unter Berücksichtigung aktueller Standards und Leitlinien sowie der Toleranzgrenzen und des Gesamtzustands der Patientinnen und Patienten durchführen sowie im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit einen Behandlungs- oder Therapieplan erstellen und umsetzen, um die Bewegungsfähigkeit zu fördern und zu erhalten;
22. spezielle intensivspezifische Drainagesysteme und Sonden hinsichtlich Funktionstüchtigkeit, Druckparameter und Flüssigkeitsbilanz überwachen, evaluieren und versorgen sowie mögliche Komplikationen frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen setzen;
23. im Rahmen intensivmedizinischer Behandlung an der Vorbereitung extrakorporaler organunterstützender bzw. -ersetzender Verfahren mitwirken, das entsprechende Verfahren überwachen, situationsadäquat reagieren und erkennen, ob Adaptionen notwendig sind;
24. Verfahren zur kontinuierlichen oder intermittierenden Nierenersatztherapie durchführen und überwachen; unter Berücksichtigung allfälliger standardisierter Behandlungspfade und institutioneller Vorgaben die Therapie an die klinische Situation der Patientinnen und Patienten anpassen, auf Veränderungen situationsadäquat reagieren;
25. auf Grundlage von pathophysiologischem Fachwissen die Notwendigkeit einer nichtinvasiven oder invasiven Beatmungstherapie erkennen, unter Berücksichtigung allfälliger standardisierter Behandlungspfade und institutioneller Vorgaben das Atemwegs- und Beatmungsmanagement sicher durchführen und erkennen, ob Adaptionen notwendig sind;
26. die Entwöhnung vom Respirator unter Berücksichtigung allfälliger standardisierter Behandlungspfade und institutioneller Vorgaben durchführen und überwachen und sind in der Lage, Abweichungen und Abbruchkriterien sowie Weaningstufen und Extubationskriterien zu erkennen und den Prozess patientenzentriert zu begleiten, zu extubieren sowie die Postextubationsphase zu überwachen;
27. das Trachealkanülenmanagement bei beatmeten und nicht beatmeten Patientinnen und Patienten durchführen, Komplikationen erkennen und entsprechende Maßnahmen setzen;
28. die kinetische Therapie und therapeutische Bauchpositionierung durchführen, die Wirksamkeit überprüfen und entsprechende Maßnahmen setzen.
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