GuK-LFV 2026
Vorwort/Präambel
Durch diese Verordnung werden
1. die für die Ausübung von Lehraufgaben und von Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege zu vermittelnden Qualifikationsprofile festgelegt,
2. die Studiengänge, Universitätslehrgänge und Hochschullehrgänge nach den hochschulrechtlichen Regelungen, die die Vermittlung der Qualifikationen gemäß Z 1 gewährleisten, als Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt und
3.nähere Vorschriften über die Absolvierung von im Rahmen der Anerkennung von in einem anderen EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft absolvierten Spezialisierungen für Lehraufgaben und Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.
Soweit in dieser Verordnung auf nachstehende Bundesgesetze verwiesen wird, sind sie in folgender Fassung anzuwenden:
1.Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 109/2024 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025,
2.Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2025,
3.Fachhochschulgesetz – FHG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2024 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025,
4.Privathochschulgesetz – PrivHG, BGBl. I Nr. 77/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2024 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025.
(1) Für die Höherqualifizierung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege für Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege ist das in derAnlage 1 festgelegte Qualifikationsprofil zu vermitteln.
(2) Die Ausbildungen gemäß Abs. 1 haben einen Umfang von mindestens 120 ECTS und einen Masterabschluss vorzusehen und können modular gestaltet werden und einen Zwischenabschluss für die Qualifikation in der Praxisanleitung vorsehen.
(3) Ausbildungen gemäß Abs. 1 haben insbesondere folgende Themenbereiche zu umfassen:
1. Grundlagen der Pflegepädagogik,
2. Bildungsentwicklung und Bildungsmanagement,
3. Lehren und Lernen,
4. Berufspraktikum,
5. Masterarbeit.
(4) Das Berufspraktikum gemäß Abs. 3 Z 4 hat mindestens 14 ECTS zu umfassen und ist im Zusammenhang mit den in der angeführten Handlungsfeldern „Theoriegeleitet Lehr- und Lernsituationen gestalten“ (Punkt III.1), „Entwicklung einer professionellen Identität“ (Punkt I.3) und „Lernberatung“ (Punkt III.3) durchzuführen. Im Rahmen des Berufspraktikums sind verpflichtend Unterrichte im Ausmaß von mindestens 10 Unterrichtseinheiten zu planen und durchzuführen.
Die in derAnlage 3 angeführten Ausbildungen auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß § 2 Z 2 bis 4, die in dem angeführten Zeitraum durchgeführt worden sind bzw. ab dem angeführten Zeitpunkt durchgeführt werden, sind als Ausbildungen für Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.
Die in derAnlage 4 angeführten Ausbildungen auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß § 2 Z 2 bis 4, die in dem angeführten Zeitraum durchgeführt worden sind bzw. ab dem angeführten Zeitpunkt durchgeführt werden, sind als Ausbildungen für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die eine der in derAnlage 5 angeführten Ausbildungen,
1.die auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, gleichgeachtet worden sind, oder
(1) Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung), die im Rahmen der Anerkennung von in einem anderen EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft absolvierten Spezialisierungen für Lehraufgaben und Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 30 Abs. 2 GuKG vorgeschrieben wurden, sind an einer gemäß § 5 bzw. § 6 anerkannten Ausbildung durchzuführen.
(2) Ein Anpassungslehrgang gemäß § 30 Abs. 3 GuKG ist unter Ausweisung der erworbenen Kompetenzen zu bewerten.
(3) Eine Eignungsprüfung gemäß § 30 Abs. 4 GuKG ist unter Ausweisung des Prüfungserfolgs zu beurteilen.
(4) Über den erfolgreich absolvierten Anpassungslehrgang, einschließlich der allfälligen Teilnahme an einer Zusatzausbildung, bzw. die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung ist von der Ausbildungseinrichtung gemäß § 5 bzw. § 6 eine Bestätigung auszustellen.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Anerkennung von Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV), BGBl. II Nr. 453/2005, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
I. Grundlagen der Pflegepädagogik
I.1. Berufs- und Bildungspolitik
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. analysiert und erfasst Gesundheits-, Pflege- und Berufsbildungssysteme im Kontext historischer Entwicklungen (national und international) und leitet daraus Gestaltungsoptionen und Grenzen für die Aus- und Weiterbildung ab;
2. analysiert und bewertet bildungspolitische und gesundheits-/pflegepolitische Prozesse, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen, identifiziert (Mit-)Gestaltungsmöglichkeiten und leitet daraus Schlussfolgerungen für die Aus- und Weiterbildung ab;
(5) Die Masterarbeit gemäß Abs. 3 Z 5 hat einen pflegefachlichen Schwerpunkt in Verbindung mit einem Schwerpunkt in Bezug auf Bildungsentwicklung und Bildungsmanagement aufzuweisen.
(6) Für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die keinen Ausbildungsabschluss auf Bachelorniveau haben, können Ausbildungen gemäß Abs. 1 auch im Rahmen von Studiengängen, Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen, die keinen Masterabschluss vorsehen, durchgeführt werden. Diese Ausbildungen haben mindestens 100 ECTS zu umfassen und anstelle der Masterarbeit gemäß Abs. 3 Z 5 eine Abschlussarbeit mit den Anforderungen des Abs. 5 zu beinhalten.
(1) Für die Höherqualifizierung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege ist das in derAnlage 2 festgelegte Qualifikationsprofil zu vermitteln.
(2) Die Ausbildungen gemäß Abs. 1 haben einen Umfang von mindestens 120 ECTS und einen Masterabschluss vorzusehen und können modular gestaltet werden und einen Zwischenabschluss für die Qualifikation im basalen und mittleren Pflegemanagement vorsehen.
(3) Ausbildungen gemäß Abs. 1 haben insbesondere folgende Themenbereiche zu umfassen:
1. Pflege,
2. Personal,
3. Organisation,
4. Gesundheitssystem,
5. Wissenschaft, Forschung, Evidenced Based Nursing (EBN),
6. Kommunikation, Interaktion, Konfliktmanagement,
7. Praktischer Transfer,
8. Masterarbeit.
(4) Der praktische Transfer gemäß Abs. 3 Z 7 hat ein einschlägiges Praktikum im Ausmaß von mindestens 200 Stunden oder eine einschlägige Projektarbeit mit Praxisbezug im Ausmaß von mindestens 15 ECTS im Berufsfeld „Führen in der Pflege“ zu beinhalten, eine Kombination aus Praktikum und Projektarbeit ist zulässig.
(5) Für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die keinen Ausbildungsabschluss auf Bachelorniveau haben, können Ausbildungen gemäß Abs. 1 auch im Rahmen von Studiengängen, Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen, die keinen Masterabschluss vorsehen, durchgeführt werden. Diese Ausbildungen haben mindestens 100 ECTS zu umfassen und anstelle der Masterarbeit gemäß Abs. 3 Z 8 eine Abschlussarbeit zu beinhalten.
erfolgreich absolviert haben, haben eine Qualifikation für die Ausübung von Lehraufgaben bzw. für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege.
3. wendet Kriterien zur Bewertung politischer Positionen insbesondere unter dem Aspekt der Intersektionalität an und entwickelt eigene begründete Positionen hinsichtlich bildungs-, gesundheits-, berufs- und klimapolitischer Fragen;
4. ist in der Lage, auf Basis vertiefter Kenntnisse der berufsrechtlich relevanten Rahmenbedingungen der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe in der interprofessionellen Arbeit den eigenen Verantwortungsbereich, den übertragenen Verantwortungsbereich, die jeweiligen Delegationsermächtigungen und die berufs-, sonstige zivil- und strafrechtliche Haftung zu beachten.
I.2. Wissenschaftliche Paradigmen von Pflegewissenschaft, Bildungs- und zentralen Bezugswissenschaften
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. ist in der Lage, im Zusammenhang mit pflegedidaktischen Fragestellungen und Diskursen wissenschaftstheoretische, forschungsmethodische und berufsfeldanalytische Kenntnisse zu verknüpfen;
2. ist in der Lage, wissenschaftliche Erkenntnisse und Theorien der Bildungswissenschaften und der Pflegewissenschaft sowie der zentralen Bezugswissenschaften kritisch zu hinterfragen und daraus Schlussfolgerungen für das künftige pädagogische Handeln zu ziehen;
3. ist in der Lage, Grundlagenwissen in Bezug auf die bildungswissenschaftlichen Theorien zu reflektieren, und kann dieses unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des Berufsfeldes der Pflege kritisch bewerten;
4. verfügt über die Fähigkeit, verschiedene relevante Studiendesigns in ihrer Unterschiedlichkeit zu erläutern, auf ethische Prinzipien hin zu überprüfen und ihre Möglichkeiten und Grenzen zu erklären;
5. ist in der Lage, die Auswahl relevanter Forschungsdesigns und -methoden zu begründen bzw. die Eignung gewählter Studiendesigns und Forschungsmethoden kritisch zu hinterfragen;
6. verfügt über die Fähigkeit, ethische Problemfelder in der Pflege zu identifizieren, sie vor dem Hintergrund persönlicher und professioneller Haltungen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse im Kontext von Lernsituationen zu diskutieren, und gemeinsam mit Auszubildenden diesbezügliche Handlungsoptionen zu erarbeiten;
7. richtet ihr/sein berufliches Handeln auf Basis des aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstands der Pflegedidaktik und Pflegepädagogik sowie der Pflegewissenschaft aus, insbesondere in Hinblick auf die Professionalisierung der Pflege;
8. ist in der Lage, auf Basis von Kenntnissen der Indikatoren, Methoden und Instrumente zur Förderung der Patienten- und Mitarbeitersicherheit Maßnahmen zu vermitteln, die eine offene Sicherheitskultur sowie die Vermeidung von Fehlern und unerwünschten Ereignissen fördern.
I.3. Entwicklung einer professionellen Identität
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. identifiziert sich mit der Rolle der Pflegepädagogin / des Pflegepädagogen u. a. als Ergebnis einer reflexiven Auseinandersetzung mit der eigenen Berufsbiografie;
2. vermittelt Werte und nimmt eine Haltung der Wertschätzung und Anerkennung der gesellschaftlichen Diversität ein;
3. unterstützt selbstbestimmtes Handeln und Urteilen;
4. reflektiert mit Auszubildenden das Spannungsfeld zwischen pflegefachlichen Ansprüchen einerseits und deren Umsetzbarkeit in der Praxis andererseits;
5. zeigt die Fähigkeit, aufgrund persönlicher und rollenspezifischer Reflexion das Wesen von Interaktionsarbeit vermitteln zu können;
6. ist in der Lage, auf Basis einer vertieften Fachkenntnis in pflegefachlichen Themenbereichen bzw. in Bezug auf Bildungsentwicklung und Bildungsmanagement eine themenspezifische Expertenrolle zu entwickeln;
7. ist in der Lage, auf Basis systematischer Erweiterung pflegewissenschaftlicher Kenntnisse in pflegefachlichen Themenbereichen bzw. in Bezug auf Bildungsentwicklung und Bildungsma-nagement ihre/seine fachliche Vertiefung zum einen für ihr/sein pädagogisches Handeln und zum anderen für die Rolle einer Multiplikatorin / eines Multiplikators für Kolleginnen/Kollegen in der theoretischen und praktischen Lehre nutzbar zu machen;
8. übernimmt unter Berücksichtigung der angestrebten bzw. bestehenden pflegefachlichen Expertise bzw. der Expertise in Bezug auf Bildungsentwicklung und Bildungsmanagement sowie auf die eigenen Interessen und Belastungsgrenzen Verantwortung für die persönliche und berufliche/pflegefachliche Weiterentwicklung;
9. initiiert innovative Prozesse auf pädagogischer, struktureller, pflegepraktischer und bildungs-/pflegepolitischer Ebene und wirkt an ihrer Durchführung und Evaluierung mit;
10. ist in der Lage, Auszubildenden die Bedeutung und Verantwortung der Pflege im globalen Gesundheitskontext zu vermitteln sowie für die Zusammenhänge zwischen Klima- und Umweltveränderungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zu sensibilisieren;
11. ist in der Lage, die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung bei Gesundheitsförderung und Prävention sowie jene der Förderung der Gesundheitskompetenz Lernender zu erkennen, und kann ihr/sein pädagogisches Handeln danach ausrichten.
II. Bildungsentwicklung und Bildungsmanagement
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. ist in der Lage, nationale und internationale Entwicklungen in der Curriculumforschung zu analysieren und für das eigene berufliche Handeln zu nutzen;
2. diskutiert bildungspolitische und pflegepolitische Vorgaben kritisch und lässt Erkenntnisse aus diesem Diskurs in curriculare Entwicklungsprozesse einfließen;
3. berücksichtigt und integriert didaktische Theorien, Modelle und Konzepte bei der Entwicklung schulinterner Curricula im Bewusstsein, dass deren Ausgestaltung explizit ein Berufs-, Handlungs-, Bildungs- und Lernverständnis zugrunde gelegt werden muss;
4. ist in der Lage, unter Berücksichtigung lernortspezifischer Bedingungen an der Erstellung, Analyse und Evaluation von Dokumenten mitzuarbeiten, die Bildungsangebote strukturieren.
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. analysiert systematisch den Forschungs- und Entwicklungsstand bezüglich der pflegespezifischen Gestaltung von Lernorten und Lernortkooperation sowie des pflegekompetenzfördernden Lernens;
2. setzt Konzepte von Lernorten und Lernortkooperation auf Basis eines differenzierten Verständnisses davon unter der Berücksichtigung ethischer und sozialer Verantwortung um;
3. passt inhaltliche und methodische Gestaltungsspielräume den vorhandenen lernortspezifischen Bedingungen an;
4. schafft Bedingungen, die eine Vernetzung aller am Lernprozess Beteiligten an verschiedenen Lernorten fördern, und leistet Überzeugungsarbeit für die Notwendigkeit dieser Vernetzung;
5. reflektiert gemeinsam mit Pflegepädagoginnen/Pflegepädagogen bzw. Praxisanleiterinnen/Praxisanleitern pflegeberufliche Schlüsselprobleme vor dem Hintergrund der Perspektiven „Theorie“ und „Praxis“ und entwirft mit ihnen gemeinsam Möglichkeiten zur kompetenzfördernden Ausgestaltung pflegespezifischer Lernorte.
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. versteht aus pflege- und bildungspolitischer sowie ökonomischer Perspektive den Zusammenhang zwischen und Einflussfaktoren von Bedarf, Angebot und Nachfrage von Bildungsangeboten in der Pflege;
2. kennt notwendige Bedingungen für Entwicklungsprozesse der Ausbildungseinrichtung auf organisatorischer, strategischer und pädagogischer Ebene vor dem Hintergrund relevanter Theorien und Konzepte und wirkt bei der Umsetzung dieser Prozesse mit; sie/er berücksichtigt dabei insbesondere Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Diversität, Internationalisierung und Digitalisierung;
3. hat Einblick in die (Weiter-)Entwicklung von Bildungsangeboten und deren Leistungsspektren auf Basis relevanter Gesetze und Verordnungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe;
4. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse unterschiedliche Führungsverständnisse sowie die zugrundeliegenden Werte und Haltungen zu erkennen und deren Bedeutung zu reflektieren;
5. ist in der Lage, auf Basis vertieften theoretischen Wissens in der Pflege- und Bildungsforschung Projekte zur Qualitätsentwicklung und -sicherung (auf der Grundlage evidenzbasierter Indikatoren) in der Einrichtung zu initiieren, zu leiten und zu begleiten;
6. wendet Methoden des Selbst- und Zeitmanagements an und setzt in nicht vorhergesehenen Situationen Prioritäten;
7. ist in der Lage, selbstständig Arbeitsgruppen zu initiieren und zu leiten sowie die Expertise von Kolleginnen/Kollegen bzw. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zielführend zu nutzen;
8. hat Einblick in den gesamtorganisatorischen Bedarf an materiellen Ressourcen für die Lehre und ist in der Lage, in nicht vorhersehbaren Situationen diesbezüglich kreative Lösungen zu entwickeln;
9. verfügt über grundlegende Kenntnisse bezüglich Ressourcen- und Budgetplanung für den eigenen Funktionsbereich;
10. ist in der Lage, digitale Systeme für den Unterricht sowie Neuerungen im Bereich der Digitalisierung im eigenen Funktionsbereich zu nutzen und notwendigen Veränderungsbedarf in diesem Bereich zu erkennen;
11. ist in der Lage, an Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Pflegepraxis und und Ausbildungspartner zur Stärkung des Theorie-Praxis-Transfers mitzuwirken;
12. ist in der Lage, pflegerische Bildungsangebote anhand fundierter Evaluationsmethoden in Bezug auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auszuwerten;
13. ist in der Lage, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie des Gewaltschutzes im eigenen Funktionsbereich selbstständig und nachhaltig mitzugestalten;
14. ist in der Lage, Konfliktgespräche mit Kolleginnen/Kollegen zu führen und kreative Lösungen dafür zu entwickeln;
15. hat Einblick in theoriegeleitete Personalentwicklungsmaßnahmen – von der Personalwerbung über die Karriereplanung und die innerbetriebliche Fortbildung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen;
16. ist in der Lage, Konzepte interprofessioneller Lehre zu entwickeln und zu implementieren.
III. Lehren und Lernen
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. reflektiert pflegedidaktische Überlegungen und entscheidet theoriegeleitet, an welchen Lernorten welche Lernprozesse umgesetzt werden können;
2. interpretiert Rahmenlehrpläne reflexiv und gestaltet eigenverantwortlich die dort zur Verfügung stehenden Freiräume;
3. wendet verschiedene didaktische Ansätze für die Planung, Durchführung und Nachbereitung theoretischer und praktischer Lehr- und Lernsituationen, die im Rahmen handlungsfeldorientierten Lernens gestaltet werden, an;
4. fördert die pflegeberufliche Identitätsentwicklung der Lernenden in der theoretischen und praktischen Ausbildung durch Berücksichtigung zentraler Bezugspunkte wie der Gesundheitsförderung und der interaktiven sowie ethischen Aspekte in der Pflege und stellt Kontinuität bei der Begleitung individueller Lernprozesse sicher;
5. ist in der Lage, die Herausforderung des doppelten Handlungsbezugs (Unterrichtssituation, Pflegesituation) zu reflektieren;
6. gestaltet theoretische und praktische Lehr- und Lernsituationen vor dem Hintergrund bildungstheoretischer Überlegungen und interprofessioneller Zusammenarbeit und setzt Methoden, Konzepte und Medien ein, die ein eigenverantwortliches Lernen ermöglichen und fördern;
7. ist in der Lage, bei der Gestaltung der theoretischen und praktischen Lehr- und Lernsituationen die Diversität der Lernenden unter Berücksichtigung der kulturellen Sicherheit und ihrer Lernbiografien sowie der Lernorte und der strukturellen Bedingungen zu berücksichtigen;
8. knüpft an vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten der Auszubildenden an und berücksichtigt dabei deren Diversität, insbesondere in Bezug auf ihre individuellen Stärken und Schwächen;
9. reagiert situativ angepasst und flexibel auf die Notwendigkeit, pflegedidaktische Entscheidungen anzupassen;
10. schafft durch die Integration digitaler Lehr- und Lernformen flexible Möglichkeiten, auf kurzfristige Veränderungen des Lehr- und Lernsettings zu reagieren;
11. kann den Kompetenzerwerb sowohl im theoretischen als auch im praktischen Unterricht durch die Förderung bewusster Wahrnehmung und Reflexion begleiten;
12. trägt Reflexionsergebnissen in der weiteren Planung und Gestaltung theoretischer und praktischer Lehr- und Lernsituationen Rechnung;
13. fördert die interprofessionelle Zusammenarbeit in der theoretischen und praktischen Ausbildung durch innovative Lernsituationen und theoretisches Wissen zu den unterschiedlichen Berufsbildern und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. nimmt den Lernenden gegenüber eine wohlwollende, wertschätzende Haltung ein und berücksichtigt bei der Bewertung kriteriengeleitet ihren Entwicklungsstand und ihre Potenziale;
2. reflektiert Chancen und Grenzen verschiedener Methoden der Leistungsfeststellung bzw. der Kompetenzerfassung und wendet ausgewählte Formate lernortbezogen sowie dem Prüfungsanlass und dem Inhalt, der überprüft werden soll, entsprechend an;
3. wirkt bei der Weiterentwicklung von Bewertungsformaten mit und berücksichtigt dabei die Konsequenzen für die Lehr- und Lernprozesse.
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. ist in der Lage, Lernberatung vor dem Hintergrund theoretischer Ansätze in einem für die Lernenden konstruktiven Setting durchzuführen;
2. kann Auszubildende unter Berücksichtigung alters- und entwicklungsspezifischer Unterschiede dazu befähigen, Lernmöglichkeiten selbstgesteuert für den Kompetenzerwerb zu nutzen;
3. erkundet gemeinsam mit den Lernenden Lernbedarfe und entwickelt diesbezüglich neue Handlungsmöglichkeiten;
4. versteht den Nutzen der Dualität der Ausbildung und fördert die Wissenszirkulation zwischen Theorie und Praxis;
5. unterstützt Auszubildende bei der Entwicklung eines kritischen Denkvermögens, ebenso bei der Umsetzung einer evidenzbasierten Praxis;
6. berücksichtigt Spannungsfelder, die eine duale Ausbildung erzeugen kann und erarbeitet mit den Lernenden Strategien zu ihrer positiven Bewältigung;
7. ist sensibilisiert für die Widersprüchlichkeit zwischen Sein und Sollen der gelebten Berufspraxis und erarbeitet mit den Auszubildenden Schutzfaktoren für die psychische Gesundheit zur Förderung ihrer Resilienz;
8. verfügt über ausreichendes Wissen, um sich mit Interaktions-/Verhaltensmustern und Glaubenssätzen auseinanderzusetzen, leitet daraus Konsequenzen für die Kommunikation und die Beziehungsgestaltung zu Lernenden einerseits und zu Berufskolleginnen/-kollegen andererseits ab.
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. ist in der Lage, die aktuelle Praxis der Pflege auf Fakten basierend kritisch zu hinterfragen, Schlussfolgerungen für das künftige Handeln zu ziehen und die Notwendigkeit des kritischen Hinterfragens zu vermitteln;
2. ist in der Lage, innovative Pflegevisionen/-philosophien/-leitbilder selbstständig zu entwickeln und nachhaltig in der Einrichtung zu implementieren;
3. ist in der Lage, wissenschaftlich fundierte personenzentrierte Versorgungsmodelle für spezielle Settings bzw. Zielgruppen selbstständig, letztverantwortlich und nachhaltig in der Einrichtung zu implementieren;
4. ist in der Lage, wissenschaftlich fundierte Konzepte der personenzentrierten Pflege für spezifische Zielgruppen, der Angehörigenarbeit und Patientenedukation selbstständig und nachhaltig im eigenen Funktionsbereich zu implementieren;
5. ist in der Lage, ein personenzentriertes Pflegeverständnis und die dahinterliegenden Werte und Haltungen zu vermitteln, zu argumentieren und sich verändernden Kontexten anzupassen;
6. ist in der Lage, Pflegestandards, pflegespezifische Leit- und Richtlinien evidenzbasiert zu entwickeln, kontinuierlich zu aktualisieren und nachhaltig in der Einrichtung zu implementieren;
7. ist in der Lage, evidenzbasierte Qualitätsindikatoren und Kennzahlen der Pflegequalität vorausschauend zu entwickeln und nachhaltig in der Einrichtung zu implementieren;
8. ist in der Lage, pflegespezifische Statistiken zu lesen, Kennzahlen zu interpretieren, auf deren praktische Relevanz zu prüfen und daraus Schlussfolgerungen für den eigenen Funktionsbereich zu ziehen;
9. ist in der Lage, Maßnahmen zur Verbesserung des Transfers pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse in die Pflegepraxis zur Stärkung der pflegefachlichen Position nachhaltig und letztverantwortlich in der Einrichtung zu implementieren;
10. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse in Bezug auf Evidence-based Nursing und Implementierungsmodelle den Wissenstransfer im eigenen Funktionsbereich zu fördern und zu unterstützen;
11. ist in der Lage, vorausschauend Forschungsbedarf zu erfassen und Forschungskooperationen zu pflegespezifischen Themen aufzubauen;
12. ist in der Lage, auf Basis vertieften theoretischen Wissens in Sachen Pflege- und Versorgungssystemforschung Projekte zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Einrichtung zu initiieren, zu leiten und zu begleiten;
13. ist in der Lage, Prinzipien der Forschungsethik in pflege- und organisationsspezifischen Forschungsvorhaben zu berücksichtigen;
14. ist in der Lage, Maßnahmen zur Sicherung der Pflegequalität auf Basis des evidenzgestützten Pflegeprozesses selbstständig und letztverantwortlich durchzuführen;
15. ist in der Lage, Fallbesprechungen als Reflexions-, Lern- und Problemlösungsinstrument komplexer Pflegesituationen zu initiieren und zu moderieren;
16. ist in der Lage, auf Basis ethischer und rechtlicher Grundlagen die Verantwortung für die Qualität der Versorgung zu Pflegender im eigenen Funktionsbereich zu tragen;
17. ist in der Lage, auf Basis umfassender ethischer und rechtlicher Kenntnisse, insbesondere auch im Zusammenhang mit Gewaltprävention, die Verantwortung für die Qualität der Versorgung zu Pflegender in der Einrichtung zu tragen;
18. ist in der Lage, auf Basis von Kenntnissen der Indikatoren, Methoden und Instrumente zur Förderung der Patienten- und Mitarbeitersicherheit Maßnahmen zu initiieren und umzusetzen, die eine offene Sicherheitskultur sowie die Vermeidung von Fehlern und unerwünschten Ereignissen fördern;
19. ist in der Lage, auf Basis vertiefter Kenntnisse der berufsrechtlich relevanten Rahmenbedingungen der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe in der interprofessionellen Arbeit den eigenen Verantwortungsbereich, den übertragenen Verantwortungsbereich, die jeweiligen Delegationsermächtigungen und die berufs-, sonstige zivil- und strafrechtliche Haftung zu beachten.
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. ist in der Lage, auf Basis eines vertieften theoretischen Wissens in den Bereichen Führungspsychologie, Führungsstile und Führungskonzepte Führungsaufgaben in Routine- und in nicht vorhersehbaren Situationen zu bewältigen;
2. ist in der Lage, das Führungsverständnis sowie die dahinterliegenden Werte und Haltungen zu vermitteln, zu argumentieren und sich verändernden Kontexten anzupassen;
3. ist in der Lage, führungs- und organisationsbezogene Entscheidungen faktenbasiert kritisch zu hinterfragen und daraus Schlussfolgerungen für das künftige Handeln zu ziehen;
4. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse unterschiedliche Führungsverständnisse sowie die zugrundeliegenden Werte, Haltungen und Prinzipien zu erkennen, deren Bedeutung für die Führungspraxis zu reflektieren und daraus ein eigenes, situationsgerechtes Führungsverhalten abzuleiten;
5. ist in der Lage, Methoden des Selbst- und Zeitmanagements in ihrer Führungsfunktion anzuwenden und in nicht vorhergesehenen Situationen Prioritäten zu setzen;
6. ist in der Lage, Personalentwicklungsmaßnahmen – von der Personalwerbung über die Karriereplanung und die innerbetriebliche Fortbildung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – für die Einrichtung zu entwickeln, gestalterisch einzusetzen und verändernden Kontexten anzupassen;
7. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse der Personalentwicklung Maßnahmen für den eigenen Funktionsbereich nachhaltig zu implementieren;
8. ist in der Lage, das Potenzial von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sowie Auszubildenden einzuschätzen und für eine zielorientierte Entwicklung zu nutzen;
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. ist in der Lage, strukturiert mit anderen Führungskräften der Einrichtung zusammenzuarbeiten und unternehmerisch zu agieren;
2. ist in der Lage, in der interprofessionellen Zusammenarbeit eine Vision und Strategie zu entwickeln und nachhaltig in der Einrichtung zu implementieren;
3. ist in der Lage, systematisch die mono- wie interprofessionelle Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Einrichtung voranzutreiben;
4. ist in der Lage, auf Basis vertiefter theoretischer Kenntnisse zum Qualitätsmanagement evidenzbasierte organisationsspezifische Qualitätsindikatoren und Kennzahlen in interprofessioneller Zusammenarbeit zu entwickeln, nachhaltig in der Einrichtung zu implementieren und verändernden Kontexten anzupassen;
5. ist in der Lage, Dienstleistungs- und Steuerungsprozesse personenorientiert zu entwickeln, nachhaltig zu implementieren und verändernden Kontexten anzupassen;
6. ist in der Lage, auf Basis umfassender Kenntnisse innovativer Pflegekonzepte architektonische und infrastrukturelle Anforderungen zu formulieren und aktiv in die Entscheidungsfindung einzubringen;
7. ist in der Lage, adäquate Informationen (Statistiken, Kennzahlen) zur Planung und Steuerung des eigenen Funktionsbereichs einzuholen, auf deren praktische Relevanz zu prüfen und einzusetzen;
8. ist in der Lage, auf Basis umfassender theoretischer Kenntnisse und in der interprofessionellen Zusammenarbeit und kulturellen Sicherheit Organisationsentwicklungs- und Veränderungsmaßnahmen für die gesamte Einrichtung zu planen und nachhaltig zu implementieren;
9. ist in der Lage, ein Veränderungsprojekt im eigenen Funktionsbereich selbstständig zu planen, zu leiten und zu koordinieren;
DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT
1. ist in der Lage, auf Basis vertiefter theoretischer Kenntnisse der demografischen und epidemiologischen Entwicklungen deren Konsequenzen für die Pflege zu reflektieren und daraus vorausschauend Maßnahmen für die Einrichtung abzuleiten bzw. anhand dessen neue Handlungsfelder der Pflege zu erschließen;
2. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse in den Bereichen Demografie und Epidemiologie Implikationen für den eigenen Funktionsbereich ableiten zu können;
3. ist in der Lage, auf Basis vertiefter theoretischer Kenntnisse in puncto Public Health relevante Schlussfolgerungen zu ziehen und daraus vorausschauend Maßnahmen für die Einrichtung abzuleiten bzw. anhand dessen neue Handlungsfelder der Pflege zu erschließen;
4. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Public-Health-Kenntnisse Implikationen für den eigenen Funktionsbereich ableiten zu können;
5. ist in der Lage, auf Basis vertiefter theoretischer Kenntnisse der Gesundheitsökonomie Schlussfolgerungen für die Einrichtung zu ziehen;
6. ist in der Lage, organisations- und arbeitsrechtliche Grundlagen zur Steuerung der Organisation und zur Schaffung von Sicherheit in der alltäglichen Praxis und in nicht vorhersehbaren Situationen heranzuziehen;
7. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse der aktuellen management- und pflegerelevanten Rechtsgrundlagen den eigenen Funktionsbereich zu führen;
8. ist in der Lage, nach organisationsethischen Standards in alltäglichen und in nicht vorhersehbaren Situationen zu handeln;
9. ist in der Lage, auf Basis vertiefter Kenntnisse des österreichischen Gesundheitssystems zu geplanten Neuerungen Stellung zu beziehen und vorausschauend zu planen;
| Ausbildungsanbieter | Bezeichnung der Ausbildung | von / ab | bis | |
| I. Universitätsstudien und Universitätslehrgänge gemäß UG 2002 | ||||
| 1. | Universität für Weiterbildung Krems | Universitätslehrgang „Nursing Science“ (Schwerpunkt Lehraufgaben) | Sommersemester 2004 | Wintersemester 2006/2007 |
| 2. | Universität für Weiterbildung Krems | Universitätslehrgang „Pflegepädagogik (MSc)“ | Sommersemester 2006 | Sommersemester 2017 |
| 3. | Universität für Weiterbildung Krems | Universitätslehrgang „Gesundheits- und Pflegepädagogik (MSc)“ | Wintersemester | |
| und | 2009/2010 | |||
| Universitätslehrgang „Propädeutikum Gesundheits- und | Wintersemester | |||
| Pflegepädagogik“ | 2009/2010 | |||
| oder | ||||
| Universitätslehrgang „Praxisanleitung und Mentoring im | Wintersemester | |||
| Gesundheitswesen“ | 2015/2016 | |||
| oder | ||||
| Universitätslehrgang „Pre-Camp Gesundheitswissenschaft“ | Sommersemester | |||
| 2016 | ||||
| 4. | Universität für Weiterbildung Krems | Masterstudium der Weiterbildung „Gesundheitspädagogik“ | Wintersemester 2024/2025 | |
| 5. | Universität Linz, Sozial- und Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät | Universitätslehrgang für lehrendes Pflegepersonal | Sommersemester 1994 | Wintersemester 1999/2000 |
| 6. | Universität Linz, Sozial- und Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Land Oberösterreich | Universitätslehrgang für lehrendes Personal im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten | Sommersemester 2000 | Wintersemester 2012/2013 |
| 7. | Universität Salzburg in Kooperation mit dem Bildungszentrum der Salzburger Landeskliniken | Universitätslehrgang für Gesundheitswissenschaft (Schwerpunkt Lehre) | Wintersemester 2002/2003 | Sommersemester 2004 |
| 8. | Universität Salzburg in Kooperation mit der SALK – Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken | Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer in Gesundheits-und Pflegeberufen | Sommersemester 2006 | Sommersemester 2008 |
| 9. | Universität Salzburg in Kooperation mit dem Bildungszentrum der Salzburger Landeskliniken | Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer in Gesundheits-und Pflegeberufen – Wissenschaftliche Grundlagen des Unterrichtens in Gesundheits- und Krankenpflege (ULG Grundlagen) und Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer in Gesundheits-und Pflegeberufen – Master of Health Professional Education (ULG MHPE) | Sommersemester 2006 Wintersemester 2009/2010 | Sommersemester 2009 Sommersemester 2014 |
| 10. | Universität Graz, Geisteswissenschaftliche Fakultät in Kooperation mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung | Universitätslehrgang für Lehrer und Lehrerinnen der Gesundheits-und Krankenpflege | Wintersemester 1992/1993 | Sommersemester 2009 |
| 11. | Universität Graz in Kooperation mit dem Land Steiermark | Universitätslehrgang „Lehrer und Lehrerinnen der Gesundheits-und Krankenpflege, MSc” | Wintersemester 2009/2010 | Sommersemester 2025 |
| 12. | Universität Graz in Kooperation mit dem Land Steiermark | Universitätslehrgang „Pflegepädagogik” | Wintersemester 2025/2026 | |
| 13. | Medizinische Universität Graz | Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaft“ oder ein gleichwertiger Bachelorstudiengang und Masterstudiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Lehre)“ | Wintersemester 2004/2005 Wintersemester 2007/2008 | Wintersemester 2016/2017 Wintersemester 2018/2019 |
| 14. | Medizinische Universität Innsbruck in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe | Universitätslehrgang „Lehrer/in für Gesundheitsberufe“ | Sommersemester 2000 | Wintersemester 2001/2002 |
| 15. | Medizinische Universität Innsbruck in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe | Universitätslehrgang „Lehrkräfte für Gesundheitsberufe“ | Wintersemester 2002/2003 | Sommersemester 2004 |
| 16. | Medizinische Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege | Universitätslehrgang für lehrendes Krankenpflegepersonal | Wintersemester 1981/1982 | Sommersemester 2006 |
| 17. | Medizinische Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege | Universitätslehrgang für Pflegepädagogik | Wintersemester 2005/2006 | Sommersemester 2010 |
| 18. | Universität Wien, Human- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund | Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits-und Krankenpflege und Lehrhebammen | Wintersemester 1995/1996 | Wintersemester 2014/2015 |
| II. Fachhochschulausbildungen gemäß FHG | ||||
| 1. | Fachhochschule Kärnten | Fachhochschul-Diplomstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“ und Aufbaumodul auf Grund der Kooperationsvereinbarung mit dem Institut für Erziehungs- und Bildungsforschung der Universität Klagenfurt | Wintersemester 2001/2002 | Sommersemester 2010 |
| 2. | Fachhochschule Kärnten | Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Pädagogik für Gesundheitsberufe“ | Wintersemester 2008/2009 | Sommersemester 2026 |
| 3. | Fachhochschule Kärnten | Akademischer Hochschulehrgang „Pädagogik für Gesundheits- und Pflegeberufe“ | Sommersemester 2025 | |
| 4. | Fachhochschule Kärnten | Ao. Masterstudium „Pädagogik für Gesundheits- und Pflegeberufe“ | Wintersemester 2025/2026 | |
| 5. | IMC Fachhochschule Krems | Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Advanced Nursing Practice“, Studienschwerpunkt Pflegeentwicklung und Patienteneducation und Zusatzmodul Pädagogik auf Grund des Kooperationsvertrags mit der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems | Wintersemester 2008/2009 | Wintersemester 2019/2020 |
| 6. | fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH | Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Pädagogik in Gesundheitsberufen“ und Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Wissenschaft und Beruf für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen“ und Praktikum auf Grund des Kooperationsvertrags mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der TILAK GmbH | Sommersemester 2009 | Sommersemester 2011 |
| 7. | fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH | Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Akademische Gesundheitspädagogik“ | Wintersemester 2011/2012 | Sommersemester 2028 |
| 8. | fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH | Akademischer Hochschullehrgang „Gesundheitspädagogik“ | Wintersemester 2025/2026 | |
| 9. | FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH | Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe“ und Zusatzmodul „Wissenschaft und Beruf“ | Wintersemester 2011/2012 | Wintersemester 2025/2026 |
| 10. | FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH | Hochschullehrgang mit Masterabschluss „Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe“ und Zusatzmodul „Wissenschaft und Beruf“ | Wintersemester 2025/2026 | |
| 11. | FH Joanneum Graz | Hochschullehrgang „ao. Masterlehrgang Fachdidaktik für Gesundheitsberufe – Fokusrichtung Pflegepädagogik“ | Sommersemester 2025 | |
| 12. | Hochschule Campus Wien | Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Advanced Nursing Education“ | Wintersemester 2011/2012 | Sommersemester 2028 |
| 13. | Hochschule Campus Wien | Ao. Masterstudium „Advanced Nursing Education (ANE)“ | Wintersemester 2023/2024 | |
| 14. | Hochschule Campus Wien | Akademischer Hochschullehrgang „Pflegepädagogik“ | Wintersemester 2024/2025 | |
| III. Universitätsstudien und Universitätslehrgänge gemäß PrivHG | ||||
| 1. | Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall | Bakkalauteatsstudium Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Lehre) bzw. (Schwerpunkt Pflegepädagogik) | Wintersemester 2005/2006 | Sommersemester 2013 |
| 2. | Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall | Bachelorstudium Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Pflegepädagogik) | Wintersemester 2010/2011 | |
| 3. | Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall | Universitätslehrgang „Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege“ | Wintersemester 2015/2016 | |
| 4. | Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall | Masterstudium „Pflege- und Gesundheitspädagogik“ | Wintersemester 2019/2020 | |
| 5. | Paracelsus Medizinische Privatuniversität | Universitätslehrgang „Pflegepädagogik“ (Akademischer Experte für Pflegepädagogik) | Wintersemester 2022/2023 | |
| Ausbildungsanbieter | Bezeichnung der Ausbildung | von / ab | bis | ||
| I. Universitätsstudien und Universitätslehrgänge gemäß UG 2002 | |||||
| 1. | Universität für Weiterbildung Krems | Universitätslehrgang „Nursing Science“ (Schwerpunkt Führungsaufgaben) | Sommersemester 2004 | Wintersemester 2006/2007 | |
| 2. | Universität für Weiterbildung Krems | Universitätslehrgang „Pflegemanagement“ (MSc) | Sommersemester 2004 | ||
| 3. | Universität für Weiterbildung Krems in Kooperation mit IBG Institut für Bildung im Gesundheitsdienst GmbH | Universitätslehrgang „Health Care Management mit Schwerpunkt Pflegemanagement“ | Wintersemester 2017/2018 | Wintersemester 2019/2020 | |
| 4. | Universität für Weiterbildung Krems in Kooperation mit IBG Institut für Bildung im Gesundheitsdienst GmbH | Universitätslehrgang „Health Care Management, MSc (Donau-Universität Krems)“ und „Diplom Pflegemanagement (IBG)“ | Sommersemester 2019 | ||
| 5. | Universität Linz, Sozial- und Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät in Kooperation mit dem Land Oberösterreich | Universitätslehrgang für leitendes Personal im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten | Wintersemester 1999/2000 Wintersemester 2004/2005 | Sommersemester 2002 Sommersemester 2006 | |
| 6. | Universität Salzburg, Geisteswissenschaftliche Fakultät in Kooperation mit dem Bildungszentrum der Landeskliniken Salzburg | Universitätslehrgang für Gesundheitswissenschaft (Schwerpunkt Management) | Wintersemester 2002/2003 | Sommersemester 2004 | |
| 7. | Medizinische Universität Graz | Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaft“ oder ein gleichwertiger Bachelorstudiengang und Masterstudiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Management)“ | Wintersemester 2004/2005 Wintersemester 2007/2008 | Wintersemester 2016/2017 Wintersemester 2018/2019 | |
| 8. | Universität Graz in Kooperation mit dem Land Steiermark | Universitätslehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens | Wintersemester 2009/2010 | Sommersemester 2024 | |
| 9. | Universität Graz in Kooperation mit connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH bzw. dem Land Steiermark | Universitätslehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Teil I“ und Universitätslehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Teil II, MSc | Wintersemester 2009/2010 | Sommersemester 2025 | |
| 10. | Universität Graz in Kooperation mit dem Land Steiermark | Universitätslehrgang „Pflegemanagement der mittleren Führungsebene“ oder vergleichbare Ausbildung des basalen und mittleren Pflegemanagements und Universitätslehrgang „Pflegemanagement der gehobenen Führungsebene“ | Wintersemester 2024/2025 Wintersemester 2025/2026 | Sommersemester 2025 | |
| 11. | Universität Graz in Kooperation mit dem Land Steiermark | Universitätskurs „Pflegemanagement der mittleren Führungsebene“ oder vergleichbare Ausbildung des basalen und mittleren Pflegemanagements und Universitätslehrgang „Pflegemanagement der gehobenen Führungsebene“ | Wintersemester 2025/2026 Wintersemester 2025/2026 | ||
| 12. | Medizinische Universität Innsbruck in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe | Universitätslehrgang für Führungsaufgaben im Gesundheitswesen | Sommersemester 1995 | Sommersemester 2003 | |
| 13. | Medizinische Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege | Universitätslehrgang für leitende Krankenpflegepersonal | Wintersemester 1081/1982 | Sommersemester 2006 | |
| 14. | Medizinische Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege | Universitätslehrgang für Pflegemanagement | Wintersemester 2005/2006 | Sommersemester 2010 | |
| 15. | Universität Wien, Human- und Sozial-wissenschaftliche Fakultät in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund | Universitätslehrgang „Management im Gesundheits- und Krankenhauswesen“ | Sommersemester 2002 | Wintersemester 2003/2004 | |
| 16. | Wirtschaftsuniversität Wien | Universitätslehrgang für Krankenhausmanagement und Pflegemodul auf Grund des Kooperationsvertrags mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund | Wintersemester 1987/1988 | Sommersemester 2005 | |
| 17. | Wirtschaftsuniversität Wien | Universitätslehrgang für Health Care Management und Pflegemodul auf Grund des Kooperationsvertrags mit der Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen, Wiener Krankenanstaltenverbund | Wintersemester 2005/2006 | ||
| 18. | Universität Klagenfurt Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG | Universitätslehrgang „Management in Gesundheitsorganisationen“ und Weiterbildungslehrgang „Basales und mittleres Pflegemanagement“ | Wintersemester 2023/2024 Sommersemester 2024 | ||
| II. Fachhochschulausbildungen gemäß FHG | |||||
| 1. | Fachhochschule Burgenland | Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung“ und Pflegemodul auf Grund des Kooperationsvertrags mit der Medizinischen Universität Graz | Wintersemester 2004/2005 | Sommersemester 2016 | |
| 2. | Hochschule Burgenland in Kooperation mit IBG Institut für Bildung im Gesundheitsdienst GmbH | Hochschullehrgang „Bachelor Professional Leadership Management in der Pflege“ | Wintersemester 2024/2055 | ||
| 3. | Hochschule Burgenland | Masterstudiengang „Gesundheitsmanagement und integrierte Versorgung mit Vertiefung Health Care Management“ und Zusatzmodul „Leadership in der Pflege“ | Wintersemester 2025/2026 | ||
| 4. | Fachhochschule Kärnten | Fachhochschul-Diplomstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“ | Wintersemester 2001/2002 | Sommersemester 2010 | |
| 5. | Fachhochschule Kärnten | Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“ – berufsbegleitend | Wintersemester 2004/2005 | Sommersemester 2008 | |
| 6. | Fachhochschule Kärnten | Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“ | Wintersemester 2007/2008 | Sommersemester 2025 | |
| 7. | Fachhochschule Kärnten | Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement mit dem Wahlpflichtmodul A Pflegemanagement“ | Wintersemester 2023/2024 | ||
| 8. | Fachhochschule Kärnten | Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Akademische/r Gesundheits- und PflegemanagerIn“ | Sommersemester 2008 | Sommersemester 2025 | |
| 9. | Fachhochschule Kärnten | Masterstudiengang „Gesundheitsmanagement mit dem Wahlpflichtmodul A Pflegemanagement“ | Wintersemester 2021/2022 | Sommersemester 2025 | |
| 10. | Fachhochschule Kärnten in Kooperation mit der EMG Akademie für Gesundheitsberufe | ao. Masterstudium „Führungsaufgaben in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Gehobenes Pflegemanagement“ | Sommersemester 2026 | ||
| 11. | Fachhochschule Kärnten | Zertifikatslehrgang „Basales und mittleres Pflegemanagement“ oder vergleichbare Ausbildung des basalen und mittleren Pflegemanagements und Akademischer Hochschullehrgang „Akademisches höheres Pflegemanagement“ | Wintersemester 2026/2027 | ||
| 12. | IMC Fachhochschule Krems | Fachhochschul-Diplomstudiengang „Gesundheitsmanagement“ | Wintersemester 2001/2002 | Sommersemester 2008 | |
| 13. | IMC Fachhochschule Krems | Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Advanced Nursing Practice“, Studienschwerpunkt Pflegemanagement“ | Wintersemester 2008/2009 | Wintersemester 2019/2020 | |
| 14. | IMC Hochschule für Angewandte Wissenschaften Krems GmbH | Fachhochschul-Masterstudiengang „Advanced Nursing Practice“ und „Zusatzmodul Pflegemanagement“ | Wintersemester 2018/2019 | ||
| 15. | FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH | Masterstudiengang „Management for Health Professionals – Schwerpunkt Krankenhausmanagement“ und Zusatzmodul „Wissenschaft und Beruf“ | Wintersemester 2011/2012 | ||
| 16. | FH Oberösterreich | Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Interkulturelles Pflegemanagement“ | Wintersemester 2014/2015 | Sommersemester 2026 | |
| 17. | FH Oberösterreich | Hochschullehrgang „Akadem. Interkulturelle Pflegemanager*in“ | Wintersemester 2023/2024 | ||
| 18. | FH Joanneum Graz | Hochschullehrgang „ao. Masterlehrgang Management für Gesundheitsberufe – Fokus Spezialisierung Pflege“ | Sommersemester 2025 | ||
| 19. | Hochschule Campus Wien | Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Advanced Nursing Practice – Schwerpunkt Pflegemanagement“ | Wintersemester 2012/2013 | Sommersemester 2028 | |
| 20. | Hochschule Campus Wien | Ao. Masterstudium „Advanced Nursing Practice (ANP)“ | Wintersemester 2023/2024 | ||
| 21. | fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH | Lehrgang zur Weiterbildung „Akademische/r ExpertIn in Business Administration im Gesundheitswesen“ | Wintersemester 2020/2021 | Sommersemester 2025 | |
| 22. | fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH | Hochschullehrgang „Akademische Expertise in Business Administration im Gesundheitswesen“ | Wintersemester 2024/2025 | ||
| 23. | FH Vorarlberg | Lehrgang zur Weiterbildung „Gesundheits- und Pflegemanagement, Akademischer Lehrgang“ | Sommersemester 2021 | ||
| 24. | FH Vorarlberg | Lehrgang zur Weiterbildung „Gesundheits- und Pflegemanagement, Masterlehrgang“ | Sommersemester 2021 | ||
| III. Universitätsstudien und Universitätslehrgänge gemäß PrivHG | |||||
| 1. | Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall | Bakkalaureatsstudium Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Management) bzw. (Schwerpunkt Pflegemanagement) | Wintersemester 2005/2006 | Sommersemester 2013 | |
| 2. | Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall | Bachelorstudium Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Pflegemanagement) | Wintersemester 2010/2011 | ||
| 3. | Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall | Universitätslehrgang „Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege“ | Wintersemester 2015/2016 | ||
| 4. | Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall | Masterstudium „Pflege- und Gesundheitsmanagement“ | Wintersemester 2019/2020 | ||
| 5. | Paracelsus Medizinische Privatuniversität | Universitätslehrgang „Pflegemanagement“ (Akademischer Experte für Pflegemanagement) | Sommersemester 2023 | ||
| IV. Lehrgänge universitären Charakters gemäß Universitäts-Studiengesetz | |||||
| Verein für Bildungsinnovation im Gesundheitswesen, Graz | Lehrgang universitären Charakters „Führungsaufgaben in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens“ | Wintersemester 2000/2001 | Sommersemester 2009 | ||
| Bezeichnung der Ausbildung | Ausbildungsanbieter |
| Hochschullehrgang für Lehrkräfte in Gesundheitsberufen | Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Klagenfurt |
| Hochschullehrgang für lehrendes Pflegepersonal | Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz |
| Hochschullehrgang für Lehrende in Gesundheits-und Pflegeberufen | Geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg |
| Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer der Gesundheits- und Krankenpflege | Geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz |
| Hochschullehrgang für Lehrkräfte in den Gesundheitsberufen | Geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck |
| Universitätslehrgang für Lehrende im Gesundheitswesen | Medizinische Fakultät der Universität Innsbruck |
| Universitätslehrgang für Lehraufgaben | Medizinische Fakultät der Universität Innsbruck in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe |
| Universitätslehrgang für lehrendes Krankenpflegepersonal | Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund |
| Hochschullehrgang für lehrendes Krankenpflegepersonal | Medizinische Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege |
| Hochschullehrgang für lehrendes Krankenpflegepersonal | Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund |
| Bezeichnung der Ausbildung | Ausbildungsanbieter |
| Universitätslehrgang für leitende Fachkräfte im Gesundheitswesen | Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Klagenfurt |
| Universitätslehrgang für leitende Pflegefachkräfte im Sozialmedizinischen Dienst | Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Klagenfurt |
| Universitätslehrgang für leitendes Pflegepersonal | Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz |
| Universitätslehrgang für leitendes Krankenpflegepersonal | Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund |
| Hochschullehrgang für leitendes Krankenpflegepersonal | Medizinische Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege |
| Hochschullehrgang für leitendes Krankenpflegepersonal | Grund- und Integrativwissenschaftliche Fakultät der Universität Wien in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund |
10. ist in der Lage, Mitarbeiterbeurteilungen letztverantwortlich vorzunehmen und daraus Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen;
11. ist in der Lage, Konfliktgespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen und kreative Lösungen zu entwickeln;
12. ist in der Lage, Teamentwicklungsmaßnahmen zu initiieren und zu begleiten;
13. ist in der Lage, das Team im eigenen Funktionsbereich zu motivieren, ihm Feedback zu geben und es in der Eigenverantwortung zu fördern;
14. ist in der Lage, die Notwendigkeit des Wandels und des kritischen Hinterfragens der aktuellen Praxis zu vermitteln;
15. verfügt über die Fähigkeit, Mitarbeitende für die Bedeutung von Klima- und Umweltveränderungen für die Gesundheit der Bevölkerung zu sensibilisieren;
16. ist in der Lage, selbstständig Arbeitsgruppen zu initiieren sowie zu leiten und die Expertise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zielführend zu nutzen;
17. ist in der Lage, innovative Maßnahmen des Diversity-Managements sowie des Gewaltschutzes selbstständig, letztverantwortlich und nachhaltig in der Einrichtung zu implementieren;
18. ist in der Lage, Gruppen und Teams auf Basis theoretischer Kenntnisse des Diversity-Managements sowie des Gewaltschutzes zu führen;
19. ist in der Lage, auf Basis vertiefter theoretischer Kenntnisse der Personalbedarfsplanung und Delegationssysteme einen qualitätssichernden Skill-and-Grade-Mix nachhaltig zu implementieren und verändernden Kontexten anzupassen;
20. ist in der Lage, familienfreundliche und lernfördernde Arbeitszeitmodelle in der Einrichtung zu implementieren und den verändernden Kontexten anzupassen;
21. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse des Skill-and-Grade-Mix und anhand fachlich fundierter Delegationssysteme die Dienstplanung im eigenen Funktionsbereich qualitätssichernd zu gestalten;
22. ist in der Lage, Dienstzeiten im eigenen Funktionsbereich prozess- und mitarbeiterorientiert zu gestalten und in nicht vorhersehbaren Situationen kreative Lösungen zu entwickeln;
23. ist in der Lage, im interprofessionellen Kontext ein Gesundheitsförderungskonzept sowie ein Gewaltschutzkonzept für die Einrichtung zu entwickeln und nachhaltig zu implementieren;
24. ist in der Lage, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung im eigenen Funktionsbereich selbstständig und nachhaltig zu implementieren.
10. ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse in Bezug auf organisatorische Funktionen und Beziehungssysteme sowie Aufbau- und Ablauforganisation den eigenen Funktionsbereich auf operationaler Ebene zu gestalten;
11. verfügt über die Fähigkeit, die Bedeutung von Klima- und Umweltveränderungen für die Gesundheit der Bevölkerung strategisch zu erfassen und die Rolle der Pflege im globalen Gesundheitskontext als integralen Bestandteil einer nachhaltigen, resilienten Organisationsentwicklung zu verankern;
12. ist in der Lage, Pflegeorganisationsmodelle selbstständig und nachhaltig im eigenen Funktionsbereich zu implementieren;
13. ist in der Lage, in interprofessioneller Zusammenarbeit innovative Maßnahmen zur Patienten- und Mitarbeitersicherheit und zum Risikomanagement zu entwickeln und nachhaltig zu implementieren;
14. ist in der Lage, in der interprofessionellen Zusammenarbeit ein einrichtungsspezifisches Wissensmanagement aufzubauen und verändernden Kontexten anzupassen;
15. ist in der Lage, den Bedarf an Betreuung und Pflege in der Einrichtung zu erfassen und eine gerechte Verteilung knapper Ressourcen auch in nicht vorhersehbaren Situationen sicherzustellen;
16. ist in der Lage, vorausschauend den gesamtorganisatorischen Bedarf an materiellen Ressourcen für die Pflege zu erfassen, sicherzustellen und in nicht vorhersehbaren Situationen diesbezüglich kreative Lösungen zu entwickeln;
17. ist in der Lage, auf Basis vertiefter theoretischer Kenntnisse der Finanzierungs- und Budgetierungsmodelle deren Auswirkungen auf den Bereich der Pflege zu verstehen und daraus Maßnahmen für die Einrichtung abzuleiten;
18. ist in der Lage, finanzielle Ergebnisse der Organisation zu analysieren, um Effizienzsteigerungen zu erreichen und Best Practices in allen Pflegebereichen umzusetzen;
19. ist in der Lage, einen Ressourcen- und Budgetplan für den eigenen Funktionsbereich zu erstellen;
20. ist in der Lage, die Anforderungen an IT-Systeme und an Neuerungen im Bereich der Digitalisierung auf deren praktische Relevanz zu prüfen, diese nachhaltig in der Einrichtung zu implementieren und verändernden Kontexten anzupassen;
21. ist in der Lage, IT-gestützte Systeme zur Pflegedokumentation und Dienstplanung sowie Neuerungen im Bereich der Digitalisierung im eigenen Funktionsbereich nachhaltig zu implementieren und notwendigen Veränderungsbedarf in diesem Bereich zu erkennen.
10. ist in der Lage, die Pflege als Profession und gleichberechtigte Partnerin innerhalb der Gesundheitsberufe nach innen und nach außen zu vertreten;
11. ist in der Lage, Veränderungsprojekte und Best-Practice-Beispiele des eigenen Funktionsbereichs nach außen hin zu präsentieren;
12. ist in der Lage, gesundheitspolitische Gremien zu beraten;
13. ist in der Lage, Strukturen zur Sicherung der fachlichen Kontinuität der Pflege über die Einrichtung hinaus zu schaffen.