Anl. 12
In Kraft seit 19. Juni 1999
Up-to-date
(Anm.: Anlage 12 als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 12PDFRückverweise
GuK-AV · Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung
Anl. 12
…(Anm.: Anlage 12 als PDF dokumentiert.)…
§ 69 Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere
…1, Abs. 2 und Abs. 3. (2) Die theoretische Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere umfaßt insgesamt mindestens 160 Stunden und beinhaltet die in der Anlage 12 angeführten Unterrichtsfächer im festgelegten Ausmaß. Sie ist an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege durchzuführen. (3) Im Unterrichtsfach gemäß Z 1 der Anlage 12…