§ 223b Fördergegenstand Weinsteinstabilisierung
In Kraft seit 23. Oktober 2026
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GSP-AV
Gliederung
9. Kapitel Bestimmungen zu Sektormaßnahmen Wein
3. Abschnitt Investitionsförderung (58-02)
§ 223b Fördergegenstand Weinsteinstabilisierung
(1) Gefördert wird die Neuanschaffung von Ionenaustauschern und Elektrodialysegeräten zur Weinsteinstabilisierung.
(2) Aufbau- und Zusatzausrüstungen sowie Zuleitungen sind nicht förderfähig.
(3) Die maximal förderfähige Investitionssumme über die Förderperiode beträgt für Ionentauscher 60 000 € und für Elektrodialysegeräte 250 000 € je Förderwerber.
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