§ 223a Fördergegenstand Ozonreinigungsgeräte
In Kraft seit 23. Oktober 2026
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GSP-AV
Gliederung
9. Kapitel Bestimmungen zu Sektormaßnahmen Wein
3. Abschnitt Investitionsförderung (58-02)
§ 223a Fördergegenstand Ozonreinigungsgeräte
(1) Gefördert wird die Neuanschaffung von Geräten zur Reinigung von Kellerausstattung, welche ozonisiertes Wasser zur Desinfektion herstellen und verwenden.
(2) Aufbau- und Zusatzausrüstungen sowie alle Zuleitungen sind nicht förderfähig.
(3) Die maximal förderfähige Investitionssumme über die Förderperiode beträgt 25 000 € je Förderwerber.
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