(1) Für die Netzbereitstellungsentgelte im Verteilernetz werden bezogen auf die vertraglich vereinbarte Höchstleistung folgende Preisansätze bestimmt, wobei die Preisansätze in Euro (€) pro Kilowattstunde pro Stunde (kWh/h) angegeben werden:
1. Netzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebenen 1 und 2: Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
a) für feste Kapazität bzw. Standardkapazitäten: 3,-- €
b) für unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen: 0,-- €
3. Netzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebene 3 Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
a) für feste Kapazitäten bzw. Standardkapazitäten: 5,-- €
b) für unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen: 0,-- €
4. Netzbereitstellungsentgelt für nicht leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 3:
Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien: 0,-- €
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