§ 1 Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums
In Kraft seit 23. November 2022
Up-to-date
§ 1 Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums — GSA-VV
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.