BundesrechtVerordnungenGSA-Vergütungsverordnung§ 1

§ 1Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums

In Kraft seit 23. November 2022
Up-to-date

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.

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