BundesrechtVerordnungenGSA-Vergütungsverordnung

GSA-Vergütungsverordnung

GSA-VV
In Kraft seit 23. November 2022
Up-to-date

§ 1 Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.