BundesrechtVerordnungenGesundheitsdokumentationsverordnung

Gesundheitsdokumentationsverordnung

GD-VO
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Dokumentation und Übermittlung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich gemäß den Hauptstücken A bis C des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 191/2023. Sie ist auf folgende Datenübermittlungen anzuwenden:

1. Im extramuralen ambulanten Bereich zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (im folgenden Dachverband) und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium,

2. im intramuralen ambulanten Bereich

a) zwischen den Trägern landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten, den Landesgesundheitsfonds und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie

b) zwischen den Trägern nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium,

3. im stationären Bereich

a) zwischen den Trägern landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten, den Landesgesundheitsfonds, den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie

b) zwischen den Trägern nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie

4. zwischen der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium.

(2) Diese Verordnung gilt für die Datenübermittlungen zwischen Leistungserbringern/ Leistungserbringerinnen im extramuralen und intramuralen ambulanten Bereich, den Sozialversicherungsträgern und dem Dachverband nur im Ausmaß von § 5 Abs. 7 sowie § 6 Abs. 1 und Abs. 2.

§ 2 Dokumentationspflichten

(1) Die Träger von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Krankenanstalten Diagnosen- und Leistungsdaten im ambulanten und stationären Bereich sowie für ihre Krankenanstalten die Krankenanstalten- und Kostenstellen-Statistik, den Kostenstellenplan, Daten über die medizinisch-technischen Großgeräte sowie Daten zum Berichtswesen über den Krankenanstalten-Rechnungsabschluss zu erfassen.

(2) Die Träger von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten – mit Ausnahme der selbstständigen Ambulatorien – haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Krankenanstalten Diagnosen- und Leistungsdaten im stationären Bereich sowie für ihre Krankenanstalten eine Krankenanstalten-Statistik zu erfassen, die das beschäftigte Personal (gegliedert nach Gruppen), die medizinisch-technische Ausstattung und weitere Leistungsdaten beinhaltet. Die Unfallversicherungsträger haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Akutkrankenanstalten zusätzlich Diagnosen- und Leistungsdaten im ambulanten Bereich zu erfassen.

(3) Die Träger von bettenführenden Krankenanstalten, die Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheiten vorhalten, haben für Patientinnen/Patienten, die auf diesen Einheiten behandelt werden, im Rahmen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation nach Maßgabe des § 3 zusätzlich Intensivdaten zu erfassen.

§ 3 Erhebung von Intensivdaten

(1) Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf eine Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß Anlage 2 zusätzlich die Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie die in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) auch die mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten zu erfassen. Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist die Erfassung dieser Daten nicht verpflichtend.

(2) Für Patientinnen und Patienten, die auf einer pädiatrischen oder einer neonatologischen Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheit behandelt werden, ist die zusätzliche Erfassung der Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie der in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten gemäß Anlage 2 nicht verpflichtend.

(3) Für Patientinnen und Patienten, die auf einer Intensivüberwachungseinheit behandelt werden, ist die zusätzliche Erfassung der Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie der in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten gemäß Anlage 2 nicht verpflichtend.

§ 4 Jahresmeldung

Die Jahresmeldung hat die gemäß § 2 zu erfassenden Daten sowie jene Daten zu enthalten, die auf Grund der Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, BGBl. II Nr. 638/2003, in der jeweils geltenden Fassung, und der Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung, BGBl. II Nr. 405/2009, in der jeweils geltenden Fassung, zu melden sind.

§ 5 Datenübermittlungen

(1) Sämtliche Datenübermittlungen haben verschlüsselt zu erfolgen. Darüber hinaus hat

1. die Datenübermittlung von den Landesgesundheitsfonds, von den Landeshauptleuten und von den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten an das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium über vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium vorgegebene Funktionalitäten (Secure Copy mit Public Key-Authentifizierung) und

2. die Datenübermittlung zwischen dem Dachverband sowie der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium über die SV-Datendrehscheibe

zu erfolgen.

(2) Die Datenübermittlungen haben den Vorschriften der Anlage 1 zu entsprechen. Es ist dabei sicherzustellen, dass der Zugriff nur mittels geeigneter Absicherungen technisch möglich ist. Das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium hat nach dem vollständigen Abschluss der Datenverarbeitung für die betreffende Meldungsperiode sicherzustellen, dass die übermittelten Daten nicht mehr über den Weg gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 ausgelesen werden können.

(3) Die Jahresmeldung gemäß § 4 besteht für die Träger von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten mit Ausnahme der Satzarten E01, P01 sowie B01 bis B06. Im Falle, dass Intensivdaten gemäß § 3 gemeldet werden, sind auch diese Daten (Satzarten I11 und I12) Teil der Jahresmeldung. Die Berichte für das erste Quartal, das erste Halbjahr und die ersten drei Quartale gemäß § 3 Abs. 2 und § 6a des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen bestehen nur aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X07, I11 und I12, L01 bis L04, K01 und S11.

(4) Die Jahresmeldung gemäß § 4 besteht für die Träger von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X07, L01 bis L04, K01 bis K08, G01 und G02 sowie S11. Im Falle, dass Intensivdaten gemäß § 3 gemeldet werden, sind auch diese Daten (Satzarten I11 und I12) Teil der Jahresmeldung.

(5) Die Datenübermittlung zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium besteht aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X04 und E01.

(6) Die Datenübermittlung zwischen der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium besteht aus der in der Anlage 2 definierten Satzart P01.

(Anm.: Abs. 7 tritt mit 1.1.2026 in Kraft)

(8) Die Meldung der Daten zum Berichtswesen über den Krankenanstalten-Rechnungsabschluss besteht aus den in Anlage 2 definierten Satzarten B01 bis B06.

(9) Im Fall von fehlenden Daten sind diese umgehend zu übermitteln.

(10) Im Fall von nachträglich zu korrigierenden Daten ist die entsprechende Meldung zu korrigieren und umgehend in vollständigem Umfang nochmals zu übermitteln.

(11) Im Fall von nachträglich zu löschenden Daten ist die entsprechende Meldung zu bereinigen und umgehend in vollständigem Umfang nochmals zu übermitteln.

§ 6 Dokumentationsgrundlagen

(1) Für die Meldung der Diagnosen ist als Diagnosenschlüssel die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) in der jeweils vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Version zu verwenden.

(Anm.: Abs. 2 tritt mit 1.1.2026 in Kraft)

(3) Für die Meldung der ausgewählten medizinischen Leistungen ist der vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebene Leistungskatalog zu verwenden.

(4) Zum richtigen Gebrauch des Diagnosenschlüssels und des Leistungskataloges sind die im „Handbuch medizinische Dokumentation“ des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministeriums zusammengefassten Regelungen anzuwenden.

(5) Sowohl die Dokumentation der Daten als auch sämtliche Feldausprägungen der Datenmeldungen haben nach den Vorschriften des vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen „Handbuchs zur Dokumentation – Organisation Datenverwaltung“ einschließlich seiner Anhänge in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen.

(6) Die gemäß Abs. 1 und 3 bis 5 vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Unterlagen sind jährlich bis spätestens 30. September in der jeweils gültigen Version für das Folgejahr auf der Website des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministeriums zu veröffentlichen.

§ 7 Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen

Die Vollständigkeit und Plausibilität der Diagnosen- und Leistungsberichte sind durch geeignete Maßnahmen, jedenfalls durch Anwendung der Regelungen im Handbuch gemäß § 6 Abs. 4, sicherzustellen.

§ 8 Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Datensatz-ID

Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) der Aufnahmezahl bzw. der laufenden Abrechnungs-/Laufnummer zur nicht rückrechenbaren Datensatz-ID gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 6b und § 6c des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.

§ 9 Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Leistungserbringer-ID

Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) des Objektidentifikators (OID) zur nicht rückrechenbaren Leistungserbringer-ID gemäß § 6c des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.

§ 10 Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Patienten-/Patientinnen-ID

Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) zur nicht rückrechenbaren Patienten-/Patientinnen-ID gemäß § 4 Abs. 1 und § 6g des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.

§ 11 Datensicherheitsmaßnahmen

(1) Alle am Berichtswesen beteiligten Institutionen haben auf Basis eines IT-Sicherheitskonzeptes alle getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen gemäß dem Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung, und den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss hervorgehen, dass sowohl der Zugriff als auch die Weitergabe der Daten ordnungsgemäß erfolgt und die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind.

(2) Die Vertraulichkeit bei der elektronischen Weitergabe von Gesundheitsdaten ist dadurch sicherzustellen, dass die elektronische Weitergabe von Gesundheitsdaten über Netzwerke durchgeführt wird, die entsprechend dem Stand der Technik in der Netzwerksicherheit gegenüber unbefugten Zugriffen abgesichert sind, indem sie zumindest

1. die Absicherung des Datenverkehrs durch kryptographische und gegebenenfalls bauliche Maßnahmen sowie

2. die Authentifizierung der Benutzer/Benutzerinnen

vorsehen.

(3) Jede am Berichtswesen beteiligte Institution hat nachweislich sicherzustellen, dass jede/jeder zugriffsberechtigte Mitarbeiterin/Mitarbeiter vor dem Zugriff auf die Daten bzw. vor der Nutzung des Dokumentations- und Informationssystems für Analysen im Gesundheitswesen (DIAG) eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat.

§ 12 Inkrafttretens- und Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung, ausgenommen § 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 2, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist erstmals auf die Datenmeldungen für das Berichtsjahr 2024 anzuwenden.

(2) § 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 2 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(3) Abweichend von Abs. 1 tritt diese Verordnung für die Diagnosedokumentation von Leistungserbringerinnen/Leistungserbringern des extramuralen ambulanten Bereichs mit 1. Jänner 2026 in Kraft und ist erstmals auf die Datenmeldungen für das Berichtsjahr 2026 anzuwenden.

(4) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß Abs. 1 tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich (Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO), BGBl. II Nr. 25/2017, außer Kraft.

(5) Für das Berichtsjahr 2023 ist die Verordnung gemäß Abs. 4 weiterhin anzuwenden.

Anlage 1

1. IT-spezifische Erläuterungen

1.1 Datenübermittlung

Anl. 1

Bei der Datenübermittlung sind alle Datensätze, die in den einzelnen Satzarten die jeweilige Meldeperiode betreffen, zusammenzufassen und gesammelt zu übermitteln.

1.2. Spezielle Regelungen für den stationären und spitalsambulanten Bereich (exkl. Pseudonyme)

Anl. 1

Wahlweise können alle Datensätze entweder in einer einzelnen Datei oder getrennt nach Satzarten in mehreren Dateien zusammengefasst werden. Für die Datei(en) gilt folgende Namenskonvention:

Stelle Länge Typ Beschreibung
1 4 alphanumerisch Krankenanstalten-Nr. „Kxxx“ (ggf. Krankenanstaltenträger-Nr. „Txxx“)
5 4 alphanumerisch Periode: T001–T365 (bzw. T366): Tag 1-365 (366), oder M001–M012: Monat Jänner bis Dezember, oder Q001–Q004: 1. bis 4.Quartal, oder H001–H002: 1./2. Halbjahr, oder J001: Gesamtjahr
9 3 alphanumerisch ggf. Satzart (z. B. „X01“)
9 bzw. 12 1 . Punkt als Trennzeichen
10 bzw. 13 3 alphanumerisch Standard-Extension: z. B. „s24“ (für 2024), „s25“ (für 2025) etc.

Jede Datei kann bei Bedarf auch ZIP-komprimiert übermittelt werden, wobei die beschriebenen Namenskonventionen auch für die Benennung der in der ZIP-Datei enthaltenen Datei(en) anzuwenden sind.

Innerhalb einer Datei sind die einzelnen Satzarten folgendermaßen sortiert zu übermitteln:

1. Satzart K01 – Kostenstellenplan
2. Satzarten X01–X07, I11–I12 (Blockung nach stationärem Aufenthalt/ambulantem Besuch oder Satzart)
3. Satzarten L01–L04
4. Satzarten K02–K16, G01–G02 (nur bei Jahresmeldung zu melden)
5. Satzarten B01–B06
6. Satzart S11

1.3. Spezielle Regelungen für den extramuralen Bereich sowie für die Pseudonyme des stationären und spitalsambulanten Bereichs

Anl. 1

Die Daten werden unter Verwendung gängiger Verschlüsselungsmethoden und in mehrfach gepacktem Format übermittelt. Die Paketierung der Daten erfolgt dabei in mehreren Schichten, wobei in der obersten Schicht eines Pakets eine Steuerdatei im XML-Format („ddxx.paketinfo.xml“ – xx = Trägercode der anliefernden Stelle) enthalten ist, die den Dateninhalt beschreibt.

Innerhalb des Pakets befindet sich dann je Satzart und – für den extramuralen Bereich – Träger der Sozialversicherung ein eigenes ZIP-Archiv, das die eigentliche(n) Satzarten-Datei(en) enthält. Für eine Satzarten-Datei gilt dabei die Namenskonvention „{Trägercode}{Jahr}{Quartal}{Bezeichnung der Satzart}_{LFNDNR}.txt“.

Bei Pseudonym-Satzarten enthält das ZIP-Archiv zusätzlich eine KEY-Datei.

1.4. Dateiformat

Anl. 1

Jede Datei ist im UTF8-Format zu kodieren. In der Datei ist für jeden Datensatz eine neue Zeile zu beginnen, Spaltenüberschriften sind generell nicht zu übermitteln. Alle Datenfelder sind zeichensepariert zu übermitteln, wobei als Trennzeichen dafür in allen Satzarten ein Pipe-Symbol („|“) zu verwenden ist. Innerhalb numerischer Datenfelder sind keine führenden Nullen und innerhalb alphanumerischer Datenfelder keine führenden oder abschließenden Leerzeichen zu übermitteln. Die jeweils angeführte Anzahl der Zeichen ist als maximal erlaubte Anzahl an Zeichen in diesem Feld zu verstehen.

2. Hinweise zur Datenmeldung zu stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen

2.1. Satzarten-(Verarbeitungs-)Reihenfolge

Anl. 1

Generell gilt, dass bei stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen die Reihenfolge durch die Satzart-Ziffer vorgegeben ist. Das heißt, dass Einträge der Satzart X02 erst nach einem Eintrag für die Satzart X01 erfolgen dürfen (analog für alle weiteren Satzarten). Für die Satzart S11 (Prüf- und Summensatz) existiert nur eine einzige Zeile am Ende der Datei.

Die Blockung nach stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen ist erlaubt. Das heißt, dass sämtliche Datensätze (aufsteigend nach Satzart) in Folge eingegeben werden dürfen. Der nächste stationäre Aufenthalt/ambulante Besuch beginnt wieder mit Satzart X01. Die Blockung nach Satzarten (aufsteigend nach Satzart) ist erlaubt. Das heißt, dass zuerst sämtliche Datensätze der Satzart X01 (für alle stationären Aufenthalte/ambulanten Besuche) und anschließend alle Datensätze der Satzart X02 (für alle durch Satzart X01 bereits bekannten stationären Aufenthalte/ambulanten Besuche) eingegeben werden dürfen (analog für alle weiteren Satzarten).

2.2. Ambulante Besuche mit Leistungen am Folgetag

Anl. 1

Ambulante Besuche (Satzart X01), bei denen ein Kontakt auf einer Hauptkostenstelle bzw. einem Fachgebiet (Satzart X02) vor Mitternacht beginnt, dazugehörige Leistungen aber erst nach Mitternacht erbracht werden, sind sowohl in der Satzart X01 als auch in der Satzart X02 dem Kalendertag vor Mitternacht zuzuordnen. Bei den dazugehörigen Leistungen (Satzart X04) ist jedoch der Kalendertag nach Mitternacht im Datenfeld „Medizinische Leistung – Datum der Erbringung“ anzugeben.

2.3. Funktionscodes

Anl. 1

Bei allen mit einem Funktionscode zu befüllenden Datenfeldern ist, sofern nichts anderes festgelegt ist, grundsätzlich der fachliche Funktionscode zu melden.

2.4. Intensivdokumentation

2.4.1. Erfassungszeitpunkte

Anl. 1

Erfassungszeitpunkt Satzarten
Aufnahme Satzart X02 – Patientenadministration (Aufnahmedaten)
Tag 0 (=erste Stunde) Satzart I11 – SAPS3-Daten
Täglich (pro Pflegetag) Satzart I12 – TISS-A-Daten
Entlassung Satzart X02 – Patientenadministration (Entlassungsdaten)

2.4.2. Dateneingabe

Anl. 1

Im Rahmen der Intensivdokumentation gilt generell für alle Datenfelder, dass ein nicht befülltes Datenfeld „nicht erhoben“ bzw. „nicht pathologisch“ bedeutet. Bei Dezimalzahlen ist das Dezimaltrennzeichen in Abhängigkeit vom jeweiligen Datenformat explizit anzugeben, wobei ausschließlich das Komma gültig ist (z. B. 6,78).

Anlage 2

Aufbau der Jahresmeldung

1. Satzarten im Überblick

Anl. 2

Satzart X01 Basisdaten zum stationären Aufenthalt/ambulanten Besuch
Satzart X02 Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten
Satzart X03 Diagnosen
Satzart X04 Medizinische Leistungen
Satzart X05 Scoringdaten
Satzart X06 Akzeptierte Errors/Warnings
Satzart X07 Kommentare
Satzart I11 SAPS3-Daten
Satzart I12 TISS-A-Daten
Satzart L01 Spezielle Leistungsbereiche
Satzart L02 Abrechnungsrelevante Kostenträger
Satzart L03 Exklusionen medizinischer Leistungen
Satzart L04 Exklusionen tagesklinischer medizinischer Leistungen
Satzart E01 Stammdaten extramuraler Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen
Satzart P01 Pseudonyme Patienten/Patientinnen
Satzart K01 Kostenstellenplan
Satzart K02 KA-Stammdaten
Satzart K03 KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme)
Satzart K04 KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis)
Satzart K05 KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes)
Satzart K06 KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst)
Satzart K07 KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe)
Satzart K08 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle)
Satzart K09 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle)
Satzart K10 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen)
Satzart K11 Sammel-Kostennachweis Summenblatt
Satzart K12 Sammel-Kostennachweis Detailblätter
Satzart K13 Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen
Satzart K14 Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel
Satzart K15 Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche
Satzart K16 Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten
Satzart G01 Großgerätebasisdaten
Satzart G02 Großgeräteleistungsdaten
Satzart B01 Basisinformationen
Satzart B02 Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)
Satzart B03 Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR)
Satzart B04 Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)
Satzart B05 Erlösstruktur (ES)
Satzart B06 Zuschussstruktur (ZS)
Satzart S11 Prüf- und Summensatz

Die einzelnen Satzarten enthalten die folgenden Datenfelder. Schlüsselfelder, also Datenfelder, die in ihrer Kombination einen Datensatz eindeutig identifizieren, sind dabei grau hinterlegt dargestellt. Alle Satzarten bzw. Datenfelder sind verpflichtend zu befüllen, sofern über Fußnoten keine anderen Festlegungen getroffen werden.

2. Satzarten im Detail

Anl. 2

Satzart X01 – Basisdaten zum stationären Aufenthalt/ambulanten Besuch

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID 20 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 1)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 1)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Aufnahme-/Kontaktuhrzeit 4 alphanumerisch 2)
Behandlungsart 1 alphanumerisch
Geburtsdatum 8 alphanumerisch 1)
Altersgruppe bei Entlassung/Kontakt 2 numerisch
Geschlecht 1 alphanumerisch
Staatsbürgerschaft 2 alphanumerisch
Wohnsitz – Staat 2 alphanumerisch
Wohnsitz – Postleitzahl 4 numerisch 3)
Wohnsitz – Gemeindecode 5 numerisch 3)
Aufnahme-/Zugangsart 1 1 alphanumerisch 4)
Aufnahme-/Zugangsart 2 1 alphanumerisch 4)
Transportart 1 alphanumerisch 5)
Zugewiesen von – Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch 6)
Zugewiesen an – Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch 6)
Entlassungs-/Abgangsart 1 alphanumerisch 7)
Entlassungsdatum 8 alphanumerisch 8)
Entlassungsuhrzeit 4 alphanumerisch 8)
Leistungszuständiger Kostenträger – Code 2 alphanumerisch 9)
Fondsrelevanz 1 alphanumerisch 10)
Plausibilitätskennzeichen 1 numerisch
Abrechnender Kostenträger – Code 2 alphanumerisch 11)
Abrechnungsquartal der Sozialversicherung 5 alphanumerisch 11)
1) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Die Datenfelder „Aufnahmezahl“ und „Geburtsdatum“ sind ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ bzw. „Geburtsdatum“ nie gleichzeitig befüllt sein.
2) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ab dem Zeitpunkt verpflichtend zu befüllen, ab dem den Sozialversicherungsträgern entsprechende Informationen vorliegen.
3) Diese Datenfelder sind bei Patienten/Patientinnen mit österreichischem Wohnsitz verpflichtend zu befüllen. Bei Patienten/Patientinnen mit ausländischem Wohnsitz sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
4) Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.
5) Dieses Datenfeld ist verpflichtend zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.
6) Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder bei transferierten Patienten/Patientinnen zu befüllen. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
7) Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen mit dem Kennzeichen „V“ zu befüllen. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.
8) Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
9) Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen, sofern es sich um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen im stationären Bereich handelt.
10) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
11) Diese Datenfelder sind ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

Satzart X02 – Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID 20 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 1)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 1)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Positionsnummer 3 alphanumerisch
Hauptkostenstelle – Funktionscode/Fachgebiet 8 numerisch
Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Zugangsdatum/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Zugangsuhrzeit/Kontaktuhrzeit 4 alphanumerisch 2)
Physische Anwesenheit 1 alphanumerisch 3)
Hauptkostenstelle – Abgangsdatum 8 alphanumerisch 4)
Hauptkostenstelle – Abgangsuhrzeit 4 alphanumerisch 4)
Hauptkostenstelle – Abgangsart 1 numerisch 4)
Hauptkostenstelle – Fachlicher Funktionscode 8 numerisch 5)
Hauptkostenstelle – Pflegerischer Funktionscode 8 numerisch 5)
Neugeborenes 1 alphanumerisch 6)
Altersgruppe bei Zugang/Kontakt 2 numerisch
Aufnahmezahl – funktionscodebezogen 12 alphanumerisch 7)
1) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
2) Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder nur für Intensiveinheiten auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation (TISS-A/ SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ab dem Zeitpunkt verpflichtend zu befüllen, ab dem den Sozialversicherungsträgern entsprechende Informationen vorliegen.
3) Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
4) Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder nur für Intensiveinheiten auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation (TISS-A/ SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
5) Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern dies auf Ebene der Landesgesundheitsfonds festgelegt wird.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
6) Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
7) Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.
Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

Satzart X03 – Diagnosen 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID 20 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 2)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 2)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Diagnose – Code 7 alphanumerisch
Diagnose – Typ 1 alphanumerisch
Diagnose – Art 1 alphanumerisch 3)
Diagnose – im stationären Aufenthalt erworben 1 alphanumerisch 4)
Aufnahmezahl – funktionscodebezogen 12 alphanumerisch 5)
1) Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
2) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
3) Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld zu befüllen, sofern dies im Rahmen der jährlich zu wartenden Abrechnungsmodelle oder von Modellprojekten der Bundesgesundheitsagentur vorgesehen ist.
Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
4) Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld für im Rahmen der jährlichen Wartung ausgewählte Diagnosen zu befüllen.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
5) Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.
Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

Satzart X04 – Medizinische Leistungen 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID 20 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 2)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 2)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Medizinische Leistung – Code 10 alphanumerisch
Medizinische Leistung – Seitenlokalisation 1 alphanumerisch 3)
Medizinische Leistung – Abrechnungsrelevanz 1 alphanumerisch 3)
Medizinische Leistung – Anzahl 7 numerisch 4)
Medizinische Leistung – Datum der Erbringung 8 alphanumerisch
Medizinische Leistung – Uhrzeit der Erbringung 4 alphanumerisch 5)
Funktionscode/Fachgebiet leistungserbringend 8 numerisch 6)
Krankenanstaltennummer leistungserbringend 6 alphanumerisch 6)
Aufnahmezahl – funktionscodebezogen 12 alphanumerisch 7)
1) Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
2) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
3) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
4) Für den spitalsambulanten und stationären Bereich sind hier ausschließlich ganze Zahlen im Zahlenformat 9999 anzugeben.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist das Zahlenformat 9999,99 zu verwenden.
5) Für den stationären, spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld verpflichtend zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.
6) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist das Datenfeld „Krankenanstaltennummer leistungserbringend“ nicht zu befüllen.
Bei extern erbrachten Leistungen im stationären und spitalsambulanten Bereich ist das Datenfeld „Krankenanstaltennummer leistungserbringend“ anstelle des Felds „Funktionscode/Fachgebiet leistungserbringend“ zu befüllen.
7) Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.
Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

Satzart X05 – Scoringdaten 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 2)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 2)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Abrechnung – Gruppe 8 alphanumerisch
Abrechnung – Knoten 3 alphanumerisch
Leistungskomponente/Leistungspunkte 8 numerisch
Tageskomponente/Kontaktpunkte 8 numerisch
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente 8 numerisch 3)
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente 8 numerisch 3)
Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben 8 numerisch 3)
Zusatzpunkte Intensiv 8 numerisch 3)
Zusatzpunkte Mehrfachleistungen 8 numerisch
Punkte spezieller Bereiche (tageweise) 8 numerisch 3)
Punkte total 8 numerisch
1) Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.
3) Für den spitalsambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

Satzart X06 – Akzeptierte Errors/Warnings 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 2)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 2)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Error/Warning – Wert 20 alphanumerisch
Error/Warning – Code 4 alphanumerisch
Error/Warning – Kommentar 200 alphanumerisch
1) Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

Satzart X07 – Kommentare 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 2)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 2)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Kommentar 1 200 alphanumerisch
Kommentar 2 200 alphanumerisch
Kommentar 3 200 alphanumerisch
Kommentar 4 200 alphanumerisch
Kommentar 5 200 alphanumerisch
Kommentar 6 200 alphanumerisch
1) Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

Satzart I11 – SAPS3-Daten 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 2)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 2)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer 3 alphanumerisch
Erhebungsdatum 8 alphanumerisch
Akute Infektion bei Aufnahme 2 numerisch
Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert 1 numerisch
Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz 1 numerisch
Aufnahmegrund: Gastrointestinal 1 numerisch
Aufnahmegrund: Hämatologisch 1 numerisch
Aufnahmegrund: Kardiovaskulär 2 numerisch
Aufnahmegrund: Leber 1 numerisch
Aufnahmegrund: Metabolisch 1 numerisch
Aufnahmegrund: Neurologisch 1 numerisch
Aufnahmegrund: Renal 1 numerisch
Aufnahmegrund: Respiratorisch 1 numerisch
Aufnahmegrund: Schweres Trauma 1 numerisch
Aufnahmetyp 1 numerisch
Blutbild: Leukozyten (Minimum) 5 numerisch
Blutbild: pH-Wert 4 numerisch
Blutbild: Thrombozyten (Minimum) 4 numerisch
Chirurgie – Eingriff 2 numerisch
Chirurgischer Status 1 numerisch
Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion 1 numerisch
Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion 1 numerisch
Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion 1 numerisch
Herzfrequenz (Maximum) 3 numerisch
Koexistierende Erkrankungen 21 numerisch
Körpertemperatur (Maximum) 4 numerisch
Mechanische Beatmung 1 numerisch
Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2) 5 numerisch
Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2) 3 numerisch
Serum: Bilirubin (Maximum) 5 numerisch
Serum: Kreatinin (Maximum) 4 numerisch
Systolischer Blutdruck (Minimum) 3 numerisch
Therapeutische Maßnahmen (vor IBS) 3 numerisch
Zutransferierung 1 numerisch
1) Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

Satzart I12 – TISS-A-Daten 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Aufnahmezahl 12 alphanumerisch 2)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch 2)
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer 3 alphanumerisch
Erhebungsdatum 8 alphanumerisch
Standard-Monitoring 1 numerisch
Labor 1 numerisch
Medikamente 1 numerisch
Verbandswechsel 1 numerisch
Drainagenpflege 1 numerisch
Atmungsmodus 1 numerisch
Atemwegszugang 1 numerisch
Tubus-/Stomapflege 1 numerisch
Atemtherapie 1 numerisch
Medikamente vasoaktiv 1 numerisch
Flüssigkeitsersatz massiv 1 numerisch
Katheter arteriell 1 numerisch
Monitoring hämodynamisch 1 numerisch
Katheter zentralvenös 1 numerisch
Reanimation kardiopulmonal 1 numerisch
Nierenersatztherapie 1 numerisch
Harnbilanzierung 1 numerisch
Diurese aktiv 1 numerisch
Hirndruckmessung 1 numerisch
Behandlung metabolischer Entgleisungen 1 numerisch
Ernährung enteral 1 numerisch
Ernährung parenteral 1 numerisch
Interventionen 1 numerisch
Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS 1 numerisch
Agitation und Delirium 1 numerisch
Assist kardial 1 numerisch
Assist pulmonal 1 numerisch
Hypothermie therapeutisch 1 numerisch
Lebersupport extrakorporal 1 numerisch
Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie 1 numerisch
1) Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.
Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.
Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.
Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

Satzart L01 – Spezielle Leistungsbereiche 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Hauptkostenstelle – Funktionscode 8 numerisch
Leistungsbereich 1 alphanumerisch
Gruppe/Stufe 2 alphanumerisch
Punkte 6 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart L02 – Abrechnungsrelevante Kostenträger 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Kostenträger – Code 2 alphanumerisch
LGF – Relevanz 1 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart L03 – Exklusionen medizinischer Leistungen 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Medizinische Leistung – Code 10 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart L04 – Exklusionen tagesklinischer medizinischer Leistungen 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Medizinische Leistung – Code 10 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart E01 – Stammdaten extramuraler Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Leistungserbringer-Stammdaten-ID 20 alphanumerisch
Berufssitz/Dienstort – Postleitzahl 4 numerisch
Berufssitz/Dienstort – Gemeindecode 5 numerisch
Organisationsform 1 alphanumerisch
Leistungserbringer-ID 64 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer/Nummer des selbständigen Ambulatoriums 6 alphanumerisch 2)
1) Für den spitalsambulanten und stationären Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Das Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn es sich bei dem/der Leistungserbringer/in um eine Krankenanstalt handelt. Dabei ist im Falle einer bettenführenden Krankenanstalt die Krankenanstaltennummer und im Falle einer nicht-bettenführenden Krankenanstalt die Nummer des selbständigen Ambulatoriums einzutragen.

Satzart P01 – Pseudonyme Patienten/Patientinnen

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch 1)
Datensatz-ID 64 alphanumerisch
Aufnahme-/Kontaktdatum 8 alphanumerisch
Pseudonym Patient/Patientin 88 alphanumerisch
bPK GH Patient/Patientin 300 alphanumerisch
bPK SV Patient/Patientin 300 alphanumerisch
bPK AS Patient/Patientin 300 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

Satzart K01 – Kostenstellenplan 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Funktionscode 8 numerisch
Interne Kostenstellennummer 8 alphanumerisch
Interne Kostenstellenbezeichnung 50 alphanumerisch
Spezielle Organisationsform 1 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K02 – KA-Stammdaten 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Krankenanstalt – Bezeichnung 150 alphanumerisch
Krankenanstalt – Straße 50 alphanumerisch
Krankenanstalt – Postleitzahl 6 alphanumerisch
Krankenanstalt – Ort 50 alphanumerisch
Krankenanstalt – Telefon 20 alphanumerisch
Krankenanstalt – Fax 20 alphanumerisch
Krankenanstalt – Homepage 100 alphanumerisch
Rechtsträger – Bezeichnung 150 alphanumerisch
Rechtsträger – Straße 50 alphanumerisch
Rechtsträger – Postleitzahl 6 alphanumerisch
Rechtsträger – Ort 50 alphanumerisch
Rechtsträger – Telefon 20 alphanumerisch
Rechtsträger – Fax 20 alphanumerisch
Rechtsträger – Homepage 100 alphanumerisch
Ärztliche Leitung 100 alphanumerisch
Verwaltungsleitung 100 alphanumerisch
Pflegedienstleitung 100 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K03 – KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Systemisierte Betten insgesamt 6 numerisch
Systemisierte Betten – Sonderklasse 6 numerisch
Tatsächlich aufgestellte Betten insgesamt 6 numerisch
Tatsächlich aufgestellte Betten – Sonderklasse 6 numerisch
Belagstage – Sonderklasse 6 numerisch
Aufnahmen – Sonderklasse 6 numerisch
Vom Vorjahr Verbliebene – Sonderklasse 6 numerisch
Entlassungen – Sonderklasse 6 numerisch
Verstorbene – Sonderklasse 6 numerisch
Aufnahmen von Begleitpersonen 6 numerisch
Belagstage von Begleitpersonen 6 numerisch
Ambulante Patienten/Patientinnen 6 numerisch
Ambulante Betreuungsplätze 6 numerisch
OP-Tische 6 numerisch
Entbindungsplätze 6 numerisch
Postoperative Überwachungsplätze 6 numerisch
Dialyseplätze 6 numerisch
Obduktionen durch Anstaltspersonal 6 numerisch
Obduktionen durch Fremdpersonal 6 numerisch
Entbindungen – Lebendgeborene 6 numerisch
Entbindungen – Totgeborene 6 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K04 – KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Personalgruppenindex 3 alphanumerisch
Personal – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K05 – KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Fachhauptbereichsindex 2 alphanumerisch
Fachärzte/-ärztinnen – Kopfzahl 6 numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Kopfzahl 6 numerisch
Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Kopfzahl 6 numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Kopfzahl 6 numerisch
Fachärzte/-ärztinnen – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K06 – KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Fachrichtungsindex 2 alphanumerisch
Konsiliarärzte/-ärztinnen – Kopfzahl 6 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K07 – KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Index nicht-ärztliche Gesundheitsberufe 2 alphanumerisch
Personal männlich – Kopfzahl 6 numerisch
Personal weiblich – Kopfzahl 6 numerisch
Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl 6 numerisch
Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl 6 numerisch
Personal männlich – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
Personal weiblich – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K08 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode 8 numerisch
Systemisierte Betten 6 numerisch
Tatsächlich aufgestellte Betten 6 numerisch
Nettogrundrissfläche 6 numerisch 2)
Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1) 9 Numerisch 2)
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2) 9 numerisch 2)
Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3) 9 numerisch 2)
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4) 9 numerisch 2)
Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn. Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5) 9 numerisch 2)
Sanitäter, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und MA – Vollzeitäquivalente (MLV 1-6) 9 numerisch 2)
Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7) 9 numerisch 2)
Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8) 9 numerisch 2)
Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-9) 9 numerisch 2)
Personalkosten (KOAGR01) 10 numerisch 2)
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02) 10 numerisch 2)
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03) 10 numerisch 2)
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04) 10 numerisch 2)
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05) 10 numerisch 2)
Energiekosten (KOAGR06) 10 numerisch 2)
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07) 10 numerisch 2)
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) 10 numerisch 2)
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11) 10 numerisch 2)
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) 10 numerisch 2)
Kosten der Verwaltung (KOAGR13) 10 numerisch 2)
Andere Sekundärkosten (KOAGR14) 10 numerisch 2)
Kostenminderungen 10 numerisch 2)
Summe abgegebener innerbetr. Leistungen 10 numerisch 2)
Unter- oder Überdeckung 10 numerisch 2)
Endkosten der Kostenstelle 10 numerisch 2)
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

Satzart K09 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende Hauptkostenstelle) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode 8 numerisch
Ambulante Betreuungsplätze 6 numerisch
Ambulante Patienten/Patientinnen 6 numerisch
Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen 8 numerisch
Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen 8 numerisch
Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen anderer Krankenhäuser 8 numerisch
Nettogrundrissfläche 6 numerisch
Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1) 9 numerisch
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2) 9 numerisch
Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3) 9 numerisch
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4) 9 numerisch
Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn. Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5) 9 numerisch
Sanitäter, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und MA – Vollzeitäquivalente (MLV 1-6) 9 numerisch
Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7) 9 numerisch
Betriebspersonal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-8) 9 numerisch
Sonstiges Personal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-9) 9 numerisch
Personalkosten (KOAGR01) 10 numerisch
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02) 10 numerisch
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03) 10 numerisch
Kosten für med. Fremdleistungen (KOAGR04) 10 numerisch
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05) 10 numerisch
Energiekosten (KOAGR06) 10 numerisch
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07) 10 numerisch
Kalkulat. Anlagekapitalkosten (KOAGR08) 10 numerisch
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11) 10 numerisch
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) 10 numerisch
Kosten der Verwaltung (KOAGR13) 10 numerisch
Andere Sekundärkosten (KOAGR14) 10 numerisch
Kostenminderungen 10 numerisch
Summe abgegebener innerbetr. Leistungen 10 numerisch
Unter- oder Überdeckung 10 numerisch
Endkosten der Kostenstelle 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K10 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Neben-/Hilfskostenstelle – Funktionscode 8 numerisch
Nettogrundrissfläche 6 numerisch
Personal insgesamt – Vollzeitäquivalente 9 numerisch
Personalkosten (KOAGR01) 10 numerisch
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02) 10 numerisch
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03) 10 numerisch
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04) 10 numerisch
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05) 10 numerisch
Energiekosten (KOAGR06) 10 numerisch
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07) 10 numerisch
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) 10 numerisch
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11) 10 numerisch
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) 10 numerisch
Kosten der Verwaltung (KOAGR13) 10 numerisch
Andere Sekundärkosten (KOAGR14) 10 numerisch
Kostenminderungen 10 numerisch
Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen 10 numerisch
Unter- oder Überdeckung 10 numerisch
Endkosten der Kostenstelle 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K11 – Sammel-Kostennachweis Summenblatt 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Personalkosten (KOAGR01) 10 numerisch
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02) 10 numerisch
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03) 10 numerisch
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04) 10 numerisch
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05) 10 numerisch
Energiekosten (KOAGR06) 10 numerisch
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07) 10 numerisch
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) 10 numerisch
Summe Primärkosten 10 numerisch
Kostenminderungen 10 numerisch
Endkosten der Krankenanstalt 10 numerisch
Summe der kalkulatorischen Abschreibungen 10 numerisch
Davon kalkulatorische Abschreibungen für Anlagegüter mit Restwert 0 10 numerisch
Davon kalkulatorische Abschreibungen von Restwerten ausgeschiedener oder stillgelegter Anlagen 10 numerisch
Summe der kalkulatorischen Zinsen 10 numerisch
Summe der kalkulatorischen Mieten 10 numerisch
Endkosten der stationären Patientenversorgung 10 numerisch 2)
Endkosten der ambulanten Patientenversorgung 10 numerisch 2)
Endkosten der Nebenkostenstellen 10 numerisch 2)
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Diese Datenfelder sind nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden.

Satzart K12 – Sammel-Kostennachweis Detailblätter 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Blattnummer 5 alphanumerisch
MLV-Nummer 3 numerisch
Aufwand gemäß Finanzbuchführung 10 numerisch
Neutraler Aufwand 10 numerisch
Kalkulatorische Kosten 10 numerisch
Kosten 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K13 – Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Index Kostenminderungsart 2 alphanumerisch
Kostenminderungen 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K14 – Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Anlagenindex 2 alphanumerisch
Anschaffungs- und Herstellungskosten 10 numerisch
Zugänge 10 numerisch
Abgänge 10 numerisch
Umbuchungen 10 numerisch
Kumulierte Abschreibungen 10 numerisch
Buchwerte am Ende des Berichtsjahres 10 numerisch
Buchwerte Vorjahr 10 numerisch
Abschreibungen laufendes Berichtsjahr 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K15 – Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Kostenbereichs-Kennzahlenindex 2 alphanumerisch
Kosten 10 numerisch
Bezugsgröße 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart K16 – Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Kostenindex 2 alphanumerisch
Kosten 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart G01 – Großgerätebasisdaten 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Funktionscode 8 numerisch
Großgerät – Positionsnummer 4 alphanumerisch
Großgerät – Art (Geräteindex) 3 alphanumerisch
Großgerät – Type 100 alphanumerisch
Hersteller 100 alphanumerisch
Baujahr 4 numerisch
Anschaffungskosten 10 numerisch
Betriebszeiten 200 alphanumerisch
Kommentar 200 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart G02 – Großgeräteleistungsdaten 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Großgerät – Positionsnummer 4 alphanumerisch
Großgerät – Leistungsindex 3 alphanumerisch
Ambulante Frequenzen/Patienten/Felder 10 numerisch
Stationäre Frequenzen/Patienten/Felder 10 numerisch
Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten 4 numerisch 2)
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.
2) Dieses Datenfeld ist nur bei Erhebung von Frequenzen zu befüllen.

Satzart B01 – Basisinformation 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer 6 alphanumerisch
Berichtstyp 1 alphanumerisch
Berechnungstyp 1 alphanumerisch
Zuordnungsart 1 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart B02 – Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer 6 alphanumerisch
Berichtstyp 1 alphanumerisch
VKSIndex 3 alphanumerisch
Wert Berichtsjahr 10 numerisch
Wert Vorjahr 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart B03 – Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer 6 alphanumerisch
Berichtstyp 1 alphanumerisch
EVRIndex 3 alphanumerisch
Wert Berichtsjahr 10 numerisch
Wert Vorjahr 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart B04 – Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer 6 alphanumerisch
Berichtstyp 1 alphanumerisch
QVAIndex 3 alphanumerisch
Wert Berichtsjahr 10 numerisch
Wert Vorjahr 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart B05 – Erlösstruktur (ES) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer 6 alphanumerisch
Berichtstyp 1 alphanumerisch
ErlösIndex 3 alphanumerisch
Wert Gesamt 10 numerisch
Wert LGF 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart B06 – Zuschussstruktur (ZS) 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstalten-/Trägernummer 6 alphanumerisch
Berichtstyp 1 alphanumerisch
FinanzierungsträgerIndex 2 alphanumerisch
ZuschussartIndex 3 alphanumerisch
Zuschuss 10 numerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

Satzart S11 – Prüf- und Summensatz 1)

Anl. 2

Feld Maximale Länge Datenformat
Satzartenkennzeichen 3 alphanumerisch
Jahr 4 numerisch
Krankenanstaltennummer 6 alphanumerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X01 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X02 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X03 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X04 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X05 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X06 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart X07 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B01 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B02 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B03 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B04 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B05 10 numerisch
Anzahl übermittelte Sätze Satzart B06 10 numerisch
Leerfeld 10 numerisch
Anzahl der Fehlersätze 10 numerisch
Anzahl der Warningssätze 10 numerisch
Leistungskomponente/Leistungspunkte 10 numerisch
Tageskomponente/Kontaktpunkte 10 numerisch
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente 10 numerisch
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente 10 numerisch
Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben 10 numerisch
Zusatzpunkte Intensiv 10 numerisch
Zusatzpunkte Mehrfachleistungen 10 numerisch
Punkte spezieller Bereiche (tageweise) 10 numerisch
Summe Punkte total innerhalb LGF/PRIKRAF 10 numerisch
Summe Punkte total außerhalb LGF/PRIKRAF 10 numerisch
Kommentar 200 alphanumerisch
1) Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie von der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle ist diese Satzart nicht zu melden.