§ 13 Reduktion der Importe von Erdgas in vorgelagerten Marktgebieten
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
Von den Fernleitungsnetzbetreibern sind Informationen über eine Reduktion der Importe von Erdgas in vorgelagerten Marktgebieten bzw. Fernleitungsnetzen sowie Informationen aus dem „Regional Coordination System for Gas“ der ENTSO-G, die eine erhebliche Reduktion der Importe nach sich ziehen können, unverzüglich zu melden und gleichzeitig an den Verteilergebietsmanager zu übermitteln. Die Informationen können mit Zustimmung der E-Control vom Marktgebietsmanager übermittelt werden. In diesem Fall sind die Fernleitungsnetzbetreiber von ihrer diesbezüglichen Meldepflicht an die E-Control entbunden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden