(Anm.: Anlage 2 (vorläufiger Führerschein) ist als PDF dokumentiert.
Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 187/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In Anlage 2 wird im letzten Satz der Hinweise das Wort „Berufung“ durch das Wort „Beschwerde“ ersetzt.“.)
Anhänge
Anlage 2PDFRückverweise
FSG-PV · Fahrprüfungsverordnung
Anl. 2
…Anm.: Anlage 2 (vorläufiger Führerschein) ist als PDF dokumentiert. Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 187/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „…
§ 18 Inkraft- und Außerkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft. (2) §§ 1 bis 3 dieser Verordnung treten am 25. Mai 1998 in Kraft. (3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §…
§ 6 Praktische Fahrprüfung
…das Fahren im Verkehr zu wiederholen, falls die Überprüfungen am Fahrzeug und die Fahrübungen gemäß § 11 Abs. 4 Z 1 und 2 FSG abgelegt wurden. (11) Nach erfolgreich abgelegter praktischer Fahrprüfung hat der Fahrprüfer den vorläufigen Führerschein gemäß Anlage 2 auszuhändigen. Wurden mehrere Klassen beantragt, so ist…