§ 2
In Kraft seit 25. März 2014
Up-to-date
Die Funkschnittstellen-Beschreibungen (FSB) liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, und beim Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Sie werden weiters auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie veröffentlicht.
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