Dieser Abschnitt regelt automationsunterstützte Datenübertragungen nach § 108g EStG 1988. Gegenstand der Übermittlung sind die gemäß § 108g Abs. 4 EStG 1988 zu übermittelnden Daten.
Rückverweise
FOnV 2006 · FinanzOnline-Verordnung 2006
Art. 1 § 3 Teilnahme an FinanzOnline
…vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Verordnung ABl. Nr. L 1183 vom 30.04.2024 S. 1, das die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 eIDAS-VO mit Sicherheitsniveau „hoch“ erfüllt oder 3. Eingabe von Zugangsdaten und eines zweiten Authentifizierungsfaktors. Ein zweiter Authentifizierungsfaktor ist bei…
Art. 1 § 5b Elektronische Zustellung
…Zustellung über FinanzOnline teilzunehmen und können auf diese nicht verzichten. Teilnehmer, die 1. nicht, oder 2. ausschließlich infolge des Übergangs der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz, oder Abs. 1a bis 1e UStG 1994, oder 3. ausschließlich aufgrund der Anwendung des § 11 Abs…
Art. 1 § 2 Teilnehmer
…1994). Der Fachverband hat dem Bundesminister für Finanzen Änderungen bei den für die Teilnahme erforderlichen Daten tunlichst innerhalb einer Woche ab der Änderung zu übermitteln. 6. die als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigungen (§ 1 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes – WGG, BGBl. Nr. 139/1979). Der österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (gbv) und der…
Art. 1 § 3a Bekanntgabe von Zugangsdaten an natürliche Personen
…Natürliche Personen aus einem Staat, in dem kein elektronisches Identifizierungsmittel im Sinne des Art. 3 Z 2 eIDAS-VO, das die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 eIDAS-VO mit Sicherheitsniveau „hoch“ erfüllt, verfügbar ist, können den Antrag über ein videogestütztes elektronisches Verfahren (Online-Identifikation) gemäß §…