(1) Die Vermittlung der Kompetenzen gemäß § 1 hat durch eine
1. theoretische Ausbildung einschließlich praktischer Übungen und
2. praktische Ausbildung an den Praktikumsstellen zu erfolgen.
(2) Die praktische Ausbildung an den Praktikumsstellen gemäß Abs. 1 Z 2 hat den für die jeweilige Sparte festgelegten Mindestanforderungen gemäß den Anlagen 10 bis 16 zu entsprechen.
Rückverweise
FH-MTD-AV · FH-MTD-Ausbildungsverordnung
§ 2 Mindestanforderungen an die Ausbildung
…1) Die Vermittlung der Kompetenzen gemäß § 1 hat durch eine 1. theoretische Ausbildung einschließlich praktischer Übungen und 2. praktische Ausbildung an den Praktikumsstellen zu erfolgen. (2) Die praktische Ausbildung an den Praktikumsstellen gemäß Abs. 1 Z 2 hat den für die…
Anl. 2
…Die Absolventen oder Absolventinnen haben die fachlich-methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung des biomedizinischen Analyseprozesses gemäß § 2 Abs. 2 MTD-Gesetz erworben. Die Absolventen oder Absolventinnen haben gelernt, berufspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten über aktuelle biomedizinische Analyseverfahren und -techniken mit Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum…
Anl. 1
…Die Absolventen oder Absolventinnen haben die fachlich-methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung der Physiotherapie gemäß § 2 Abs. 1 MTD-Gesetz erworben. Die Absolventen oder Absolventinnen haben gelernt, physiotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum eigenverantwortlichen physiotherapeutischen Handeln…