Die Absolventen oder Absolventinnen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.
1. die eigenen Fähigkeiten hinsichtlich fachlicher, organisatorischer, koordinierender sowie administrativer Berufsanforderungen realistisch einschätzen;
2. eigene Entscheidungen verantwortungsbewusst nach außen vertreten;
3. kommunikative und organisatorische Fähigkeiten, die für die Bewältigung komplexer interdisziplinärer Aufgaben erforderlich sind, umsetzen;
4. Informations- und Aufklärungsgespräche professionell führen und eine Vertrauensbasis zum Patienten oder zur Patientin oder den Angehörigen aufbauen;
5. kulturelle und religiöse Bedürfnisse, Lebensweisen und Werthaltungen berücksichtigen;
6. nach berufsrechtlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen arbeiten;
7. den Anforderungen des lebenslangen Lernens und der Fortbildungsverpflichtung unter dem Aspekt einer kontinuierlichen Anpassung an medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse gerecht werden, um die Qualität der Berufsausübung zu gewährleisten;
8. zur Weiterentwicklung des Berufs beitragen.
Rückverweise
FH-MTD-AV · FH-MTD-Ausbildungsverordnung
§ 1 Kompetenzen
…erworben haben: 1. die der jeweiligen Sparte entsprechenden fachlich-methodischen Kompetenzen gemäß den Anlagen 1 bis 7 , 2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 8 und 3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 9 .…