Die Absolventinnen/Absolventen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.
1. die eigenen Fähigkeiten hinsichtlich fachlicher, organisatorischer, koordinierender sowie administrativer Berufsanforderungen realistisch einschätzen;
2. eigene Entscheidungen verantwortungsbewusst nach außen vertreten;
3. kommunikative und organisatorische Fähigkeiten, die für die Bewältigung komplexer interdisziplinärer Aufgaben erforderlich sind, umsetzen;
4. Informations- und Aufklärungsgespräche professionell führen und eine Vertrauensbasis zum Patienten oder zur Patientin oder den Angehörigen aufbauen;
5. kulturelle und religiöse Bedürfnisse, Lebensweisen und Werthaltungen berücksichtigen;
6. nach berufsrechtlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen arbeiten;
7. den Anforderungen des lebenslangen Lernens und der Fortbildungsverpflichtung unter dem Aspekt einer kontinuierlichen Anpassung an medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse gerecht werden, um die Qualität der Berufsausübung zu gewährleisten;
8. zur Weiterentwicklung des Hebammenberufs beitragen.
Rückverweise
FH-Heb-AV · FH-Hebammenausbildungsverordnung
§ 1 Kompetenzen
…von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben: 1. fachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1 , 2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und 3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3 .…