§ 1 Kompetenzen
In Kraft seit 06. Januar 2006
Up-to-date
Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben:
1. fachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1 ,
2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und
3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3 .
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