Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Ausbildung die für die Berufsausübung erforderliche sozialkommunikative Kompetenz und Selbstkompetenz erworben.
– kann soziale Beziehungen im beruflichen Kontext bewusst und reflektiert aufbauen, aufrecht erhalten und lösen;
– verfügt über einen Zugang zum Menschen, der durch Empathie, Wertschätzung und Kongruenz gekennzeichnet ist;
– verfügt im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Kulturen über eine interkulturelle Kompetenz;
– kann den Dialog mit den Zielgruppen der Pflege sowie im intra- und interprofessionellen Team auf Basis von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten über Interaktion, Kommunikation und Gesprächsführung professionell gestalten;
– kann sich klar, verständlich und zielgerichtet am intra- und interprofessionellen Informations- und Wissenstransfer sowie am Wissensmanagement der jeweiligen Einrichtung beteiligen;
– ist geübt im Geben und Annehmen von differenzierten sowie konstruktiven Feedbacks;
– kann Kommunikationsbarrieren und Konflikte erkennen und Lösungsmöglichkeiten bzw. Bewältigungsstrategien initiieren;
– kann berufliche Informations- und Kommunikationsaufgaben situationsbezogen bewältigen.
– kann persönlich wirksame Lern- und Arbeitsstrategien unter Verwendung unterschiedlicher Problemlösungs-, Entscheidungs- und Kreativitätstechniken erarbeiten;
– reflektiert eigene Werte und Normen sowie das eigene Verhalten und Handeln und kann die Haltung sowie das Verhalten am international anerkannten Berufskodex ausrichten;
– kann durch sein/ihr Verhalten ein positives Wahrnehmungsmodell sein;
– kann Berufs- und Pflegesituationen konzept- und theoriegeleitet reflektieren, differenziert beurteilen und Schlussfolgerungen für das weitere berufliche Handeln ziehen;
– kann selbstständig fachlich begründete Entscheidungen treffen und eigene Entscheidungen verantwortungsbewusst nach außen vertreten;
– kann Verantwortung für die eigenen Entscheidungen, Handlungen und deren Konsequenzen übernehmen;
– kann aus persönlicher Erfahrung lernen und den Anforderungen des lebenslangen Lernens und der beruflichen Fortbildungsverpflichtung durch kontinuierliche Anpassung der beruflichen Tätigkeit an pflegewissenschaftliche, medizinisch-wissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gerecht werden;
– kann in Routinesituationen rasch, sicher und flexibel agieren und reagieren;
– kann die psychosozialen Anforderungen des jeweiligen Handlungsfeldes einschätzen und damit konstruktiv umgehen;
– kann die eigenen fachlichen und persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erkennen und bei Belastungen persönlich wirksame Copingstrategien anwenden;
– verfügt über eine integrative Grundhaltung und ein integratives Verständnis und kann systemisch vernetzt und fachübergreifend denken und handeln;
– ist sich der eigenen Rolle im Rahmen der Berufsentwicklung bewusst und kann aktiv zur Weiterentwicklung der Profession beitragen.
Rückverweise
FH-GuK-AV · FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung
§ 1 Qualifikationsprofil
…von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für die Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege haben die Absolventen/Absolventinnen folgendes Qualifikationsprofil zu erwerben: 1. Fachkompetenz gemäß Anlage 1, 2. sozialkommunikative Kompetenz und Selbstkompetenz gemäß Anlage 2 und 3. wissenschaftliche Kompetenz gemäß Anlage 3. (2) Im Rahmen eines Fachhochschul-Bachelorstudiengangs für die Ausbildung in der…