§ 90 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2026
Up-to-date
FGV 2025
Gliederung
10. Hauptstück Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen
§ 90 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem sechsten ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Flüssiggas-Verordnung 2002 außer Kraft.
Rückverweise