Technisch erforderliche Bedienungsgänge vor der Stirnwand von erdgedeckten ortsfesten Flüssiggasbehältern sind zulässig; liegen sie tiefer als 1 m unter der Erdoberfläche des angrenzenden Geländes, so müssen die Bedienungsgänge mechanisch lüftbar sein.
§ 71 FGV 2025 · FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 71 Bedienungsgänge
…§ 71. Technisch erforderliche Bedienungsgänge vor der Stirnwand von erdgedeckten ortsfesten Flüssiggasbehältern sind zulässig; liegen sie tiefer als 1 m unter der Erdoberfläche des angrenzenden Geländes…
§ 38 Erstmalige Prüfung
…Blitzschutzanlagen auf ordnungsgemäße Errichtung, 4. die Prüfung der Druckregeleinrichtungen, der Gasverbrauchseinrichtungen und der Einrichtungen zur Abgasführung sowie der eventuell erforderlichen mechanischen Lüftungsanlagen ( §§ 71, 82 Abs. 1 und 87 ) auf Funktionstüchtigkeit, 5. die Prüfung der Flüssiggaswarneinrichtungen ( §§ 34 Abs. 5, 82 Abs. 3 und…
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