FGV 2025
Gliederung
5. Hauptstück Zusätzliche Bestimmungen für Druckgefäße
4. Abschnitt Verwendung von Flüssiggas aus Druckgefäßen
§ 63 Druckgefäße zur Versorgung von ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen
Rückverweise
Werden Druckgefäße zur Versorgung von während des Betriebes ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen (zB bei Flämmarbeiten) betriebsmäßig auf verschiedenen Standorten verwendet oder vorübergehend aufgestellt, so müssen solche Druckgefäße, wenn sie eine Füllmenge von mehr als 15 kg aufweisen, durch geeignete Vorrichtungen gegen Umstürzen gesichert sein.
§ 63 FGV 2025 · FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 63 Druckgefäße zur Versorgung von ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen
…§ 63. Werden Druckgefäße zur Versorgung von während des Betriebes ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen (zB bei Flämmarbeiten) betriebsmäßig auf verschiedenen Standorten verwendet oder vorübergehend aufgestellt, so müssen solche Druckgefäße…