§ 35 Aufstellung im Freien
In Kraft seit 01. Juli 2026
Up-to-date
FGV 2025
Gliederung
Werden Verdampfer, Verdichter oder Pumpen im Freien aufgestellt, so muss sichergestellt sein, dass ihre Funktionssicherheit auch unter den zu erwartenden Witterungseinflüssen erhalten bleibt.
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