§ 28 Überdruckventile
In Kraft seit 01. Juli 2026
Up-to-date
FGV 2025
Gliederung
Beidseitig absperrbare mit Flüssiggas in Flüssigphase gefüllte Rohrleitungen müssen mit Überdruckventilen ausgerüstet sein. Das gefahrlose Ableiten von aus solchen Überdruckventilen austretendem Flüssiggas muss sichergestellt sein.
§ 28 FGV 2025 · FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 28 Überdruckventile
…§ 28. Beidseitig absperrbare mit Flüssiggas in Flüssigphase gefüllte Rohrleitungen müssen mit Überdruckventilen ausgerüstet sein. Das gefahrlose Ableiten von aus solchen Überdruckventilen austretendem Flüssiggas muss sichergestellt sein.…
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