FGV 2025
Gliederung
3. Hauptstück Grundlegende Anforderungen an Flüssiggasanlagen
2. Abschnitt Rohrleitungen
§ 26 Rohrleitungen in Räumen mit erhöhter Brandlast oder erhöhtem Brandrisiko
Rückverweise
Werden Rohrleitungen durch Räume mit erhöhter Brandlast (zB Lagerräume für brennbare Güter, Garagen) oder durch Räume mit erhöhtem Brandrisiko (zB Räume für Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit brennbaren Lösungsmitteln) geführt, so hat die Behörde im Einzelfall die nach den gegebenen örtlichen Verhältnissen erforderlichen Schutzmaßnahmen vorzuschreiben.
§ 26 FGV 2025 · FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 26 Rohrleitungen in Räumen mit erhöhter Brandlast oder erhöhtem Brandrisiko
…§ 26. Werden Rohrleitungen durch Räume mit erhöhter Brandlast (zB Lagerräume für brennbare Güter, Garagen) oder durch Räume mit erhöhtem Brandrisiko (zB Räume für Arbeiten mit brennbaren…