FGV 2025
Gliederung
3. Hauptstück Grundlegende Anforderungen an Flüssiggasanlagen
2. Abschnitt Rohrleitungen
§ 23 Grundlegende Anforderungen an Rohrleitungen
Rückverweise
Rohrleitungen müssen für Flüssiggas geeignet sein und dauerhaft den beim Betrieb der Flüssiggasanlage auftretenden thermischen, chemischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten. Rohrleitungen müssen nach den Regeln der Technik errichtet, betrieben und instandgehalten werden.
§ 23 FGV 2025 · FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 23 Grundlegende Anforderungen an Rohrleitungen
…§ 23. Rohrleitungen müssen für Flüssiggas geeignet sein und dauerhaft den beim Betrieb der Flüssiggasanlage auftretenden thermischen, chemischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten. Rohrleitungen müssen nach den Regeln…