FGV 2025
Gliederung
3. Hauptstück Grundlegende Anforderungen an Flüssiggasanlagen
1. Abschnitt Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung
§ 22 Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung
(1) Ausblaseöffnungen von Sicherheitsventilen müssen gegen das Eindringen von Niederschlagswasser geschützt sein. Ausblaseöffnungen dürfen nicht gegen Flüssiggasbehälter, den Standplatz von Bedienungspersonen oder gegen Fluchtwege gerichtet sein.
(2) Die Ableitung elektrostatischer Aufladung muss bei jedem ortsfesten Flüssiggasbehälter sichergestellt sein.
§ 22 FGV 2025 · FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 22 Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung
…§ 22. (1) Ausblaseöffnungen von Sicherheitsventilen müssen gegen das Eindringen von Niederschlagswasser geschützt sein. Ausblaseöffnungen dürfen nicht gegen Flüssiggasbehälter, den Standplatz von Bedienungspersonen oder gegen Fluchtwege gerichtet…
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