§ 6 Genehmigungsunterlagen
In Kraft seit 05. Oktober 2019
Up-to-date
Die Unterlagen, die nach der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2018, dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage oder einer Änderung der Betriebsanlage anzuschließen sind, müssen insbesondere die in der Anlage 1 genannten Angaben enthalten.
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