§ 21 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
In Kraft seit 05. Oktober 2019
Up-to-date
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft, ABl. Nr. L 313 vom 28.11.2015 S. 1, umgesetzt.
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