(1) Die Bundesministerin für Justiz hat für die Übermittlung nach den §§ 2 bis 4 eine Beschreibung der Art der Datenübermittlung, der vollständigen Datenstruktur, der zulässigen Formate, der Regeln über die Feldinhalte und des höchstzulässigen Umfangs auf der Website kundmachungen.justiz.gv.at kundzumachen.
(2) Eingaben sind mit dem Dateninhalt eingebracht, der gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) an die Bundesrechenzentrum GmbH übergeben wurde.
(3) Ist ein Verbesserungsauftrag erteilt worden, so ist ein verfahrenseinleitender Schriftsatz unter Anführung des mitgeteilten Aktenzeichens als Ersteingabe gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) in elektronischer und verbesserter Form neuerlich einzubringen. Sonstige Schriftsätze sind verbessert als Folgeeingabe elektronisch einzubringen. In Grundbuch- und Firmenbuchverfahren ist die Verbesserung mit einem Folgeantrag gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) einzubringen.
Rückverweise
ERV 2021 · Elektronischer Rechtsverkehr
§ 7 Schnittstellenbeschreibung
…über die Feldinhalte und des höchstzulässigen Umfangs auf der Website kundmachungen.justiz.gv.at kundzumachen. (2) Eingaben sind mit dem Dateninhalt eingebracht, der gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) an die Bundesrechenzentrum GmbH übergeben wurde. (3) Ist ein Verbesserungsauftrag erteilt worden, so ist ein verfahrenseinleitender Schriftsatz unter Anführung des mitgeteilten Aktenzeichens als Ersteingabe gemäß…
§ 9 ERV-Teilnehmerverzeichnis
…eingesehen werden. (5) Die Zuordnung eines Anschriftcodes für eine Rechtsanwältin und einen Rechtsanwalt zu einem Anschriftcode einer Rechtsanwalts-Gesellschaft ist gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) zum ERV-Teilnehmerverzeichnis für die auf kundmachungen.justiz.gv.at angeführten Verrechnungsstellen einsehbar.…
§ 1 Umfang des elektronischen Rechtsverkehrs
…entweder als Anhang zu einer Nachricht oder als Referenz zu einem von der Justiz zur Verfügung gestellten Datenspeicher (Justiz-Box) gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) zu übermitteln. Die Übermittlung mit Fax ist keine zulässige Form des elektronischen Rechtsverkehrs im Sinne dieser Verordnung. (2) Auf Papier erstellte Urkunden, durch die ein…
§ 8 Anschriftcode
…und Bilanzbuchhalter von der zuständigen Wirtschaftskammer, für Standesämter und Sicherheitsbehörden vom Bundesministerium für Inneres zu erstellen und der Bundesrechenzentrum GmbH gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§ 7) zum ERV-Teilnehmerverzeichnis zu übermitteln. (5) Der Anschriftcode für die übrigen teilnehmenden Personen nach §§ 2 und 3 wird auf deren Antrag im Wege einer…